Professionelle Immobilienbewertung – Kostenlose Online-Bewertung in wenigen Minuten

Immobilienbewertung

Willkommen bei der Dr. Timmer GmbH – Ihrem kompetenten Partner für Immobilienbewertungen. Wenn Sie den Wert Ihrer Immobilie erfahren möchten, sei es für Verkauf, Erbschaft oder Finanzierung, sind Sie bei uns in besten Händen. Unsere Sachverständigen für Immobilienbewertung bieten Ihnen präzise, objektive und fundierte Bewertungen, die Ihnen eine klare Orientierung im dynamischen Immobilienmarkt der Region geben.

  • Zertifizierter Immobiliengutachter DIAZert für die Marktwertermittlung aller Immobilienarten – DIN EN ISO/IEC 17024

  • Vorlageberechtigt gegenüber der Finanzverwaltung
  • Von der Deutschen Immobilien Akademie (DIA) und The European Group of Valuers’ Associations (TEGoVA) als Recognised European Valuer (REV) zertifiziert
  • Internationale Erfahrung in der Immobilienbewertung
  • Über 500+ Gutachten bestellt für diverse Amts- und Landgerichte


Der wahre Wert einer Immobilie erschließt sich nicht auf den ersten Blick. Während die emotionale Verbindung zu einem Haus oder einer Wohnung unbezahlbar sein mag, ist der objektive Marktwert entscheidend für Ihre finanziellen Möglichkeiten – sei es beim Verkauf, bei der Finanzierung oder bei steuerlichen Angelegenheiten. Eine fundierte Immobilienbewertung bildet das Fundament für alle wichtigen Entscheidungen rund um Ihre Immobilie und schützt Sie vor kostspieligen Fehleinschätzungen.

Nutzen Sie unsere kostenlose Online-Immobilienbewertung für eine erste verlässliche Werteinschätzung – unverbindlich, anonym und innerhalb weniger Minuten verfügbar.

Wann benötigen Sie eine Immobilienbewertung? – Die wichtigsten Anlässe

Eine präzise Wertermittlung wird in unterschiedlichsten Lebenssituationen erforderlich. Die häufigsten Bewertungsanlässe zeigen, wie vielseitig der Bedarf ist:

Verkauf und Kauf von Immobilien

Eine realistische Preiseinschätzung ist beim Immobilienverkauf entscheidend für den Erfolg. Ein zu niedriger Angebotspreis führt zu erheblichen Verlusten, während überhöhte Preisvorstellungen potenzielle Käufer abschrecken. Eine unabhängige Bewertung gibt Käufern Sicherheit und stärkt ihre Verhandlungsposition.

Erbschaft und Scheidung

Eine Immobilienbewertung bei einer Erbschaft erfordert besondere Sorgfalt, da steuerliche Aspekte und die Situation einer Erbengemeinschaft berücksichtigt werden müssen. In Scheidungsverfahren sorgt ein gerichtsfestes Gutachten für eine faire Vermögensaufteilung und vermeidet langwierige Streitigkeiten.

Finanzierung und Beleihung

Banken und Kreditinstitute benötigen verlässliche Wertgutachten zur Beleihungswertermittlung. Ein qualifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung erstellt die erforderlichen Unterlagen nach den geltenden Bewertungsstandards.

Steuerliche Bewertungsanlässe

Das Finanzamt akzeptiert ausschließlich normkonforme Gutachten für:

  • Erbschafts- und Schenkungssteuer
  • Grunderwerbsteuer-Optimierung
  • Vermögensteuer bei Betriebsvermögen
  • AfA-Bemessungsgrundlagen

Bewertungsverfahren – So ermitteln wir den Wert Ihrer Immobilie

Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) definiert drei anerkannte Verfahren, die je nach Objekttyp und Datenlage zur Anwendung kommen:

Vergleichswertverfahren

Dieses Verfahren nutzt tatsächlich erzielte Kaufpreise vergleichbarer Immobilien als Bewertungsgrundlage. Besonders geeignet für:

  • Eigentumswohnungen in Standardlagen
  • Einfamilienhäuser mit ausreichend Vergleichsobjekten
  • Baugrundstücke mit Bodenrichtwerten

Die Bewertung erfolgt durch Analyse von Lage, Größe, Bausubstanz und Ausstattung ähnlicher Objekte. Abweichungen werden durch Zu- oder Abschläge berücksichtigt.

Sachwertverfahren

Das Sachwertverfahren ermittelt den Wert durch Addition von Bodenwert und Gebäudewert. Anwendung findet es hauptsächlich bei selbstgenutzten Einfamilienhäusern.

Hierbei werden die Herstellungskosten unter Berücksichtigung von Alter und Abnutzung berechnet.

Ertragswertverfahren

Bei vermieteten oder gewerblich genutzten Immobilien steht die Rendite im Fokus. Das Verfahren berücksichtigt:

  • Nachhaltig erzielbare Mieterträge
  • Bewirtschaftungskosten
  • Restnutzungsdauer
  • Liegenschaftszinssatz

Ein Gutachter für Immobilienbewertung wählt das optimale Verfahren basierend auf Objekttyp und verfügbaren Marktdaten.

Faktoren der Immobilienbewertung – Was bestimmt den Wert Ihrer Immobilie?

Der Immobilienwert resultiert aus dem komplexen Zusammenspiel verschiedener Einflussfaktoren:

Lage als Wertfaktor Nummer eins

Die Lage gliedert sich in drei Ebenen:

  • Makrolage: Stadt, Gemeinde, Region
  • Mikrolage: Stadtteil, Viertel, infrastrukturelle Anbindung
  • Objektlage: Straße, Grundstücksbeschaffenheit, Nachbarschaft

Faktoren wie Verkehrsanbindung, Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und Freizeiteinrichtungen beeinflussen die Wertentwicklung nachhaltig.

Gebäudezustand und Ausstattung

Wesentliche Bewertungskriterien umfassen:

  • Baujahr und energetischer Standard
  • Sanierungsstand und Modernisierungsgrad
  • Qualität der Bausubstanz
  • Ausstattungsmerkmale (Heizung, Sanitär, Elektrik)
  • Besondere Ausstattungselemente

Grundstück und rechtliche Aspekte

Grundstücksgröße, Zuschnitt und Entwicklungspotenzial wirken sich erheblich auf den Wert aus. Rechtliche Belastungen wie Baulasten, Wegerechte oder Altlastenverdacht können wertmindernd sein.

Gutachten-Arten – Das passende Gutachten für Ihren Zweck

Die Wahl des geeigneten Gutachtentyps hängt vom Verwendungszweck ab:

Kostenlose Online-Bewertung

Eine anonyme Online-Immobilienbewertung liefert binnen Minuten eine erste Wertindikation. Sie eignet sich für:

  • Verkaufspreisfindung
  • Kaufpreisbewertung
  • Investitionsentscheidungen
  • Neugierde am aktuellen Marktwert

Kurzgutachten

Kurzgutachten bieten eine detaillierte Wertermittlung für private Zwecke. Sie umfassen typischerweise 10-30 Seiten und beinhalten:

  • Objektbesichtigung durch Sachverständige
  • Marktdatenanalyse
  • Fundierte Wertermittlung nach ImmoWertV
  • Schriftliche Dokumentation

Verkehrswertgutachten

Das Vollgutachten nach § 194 BauGB stellt die umfassendste Bewertungsform dar. Es ist erforderlich für:

  • Gerichtliche Auseinandersetzungen
  • Behördliche Verfahren
  • Steuerliche Bewertungen
  • Erbschafts- und Scheidungsangelegenheiten

Mit 40-70 Seiten dokumentiert es alle wertrelevanten Faktoren rechtssicher.

Beleihungswertgutachten

Speziell für Finanzierungszwecke erstellt, berücksichtigt es die besonderen Anforderungen der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV).

Warum Experten-Bewertung? – Vorteile gegenüber Online-Rechnern

Während eine kostenlose Online-Immobilienbewertung einen schnellen Überblick verschafft, stoßen automatisierte Systeme an ihre Grenzen:

Individuelle Objektprüfung

Nur eine persönliche Besichtigung erfasst alle wertrelevanten Besonderheiten:

  • Bausubstanz und Modernisierungsstand
  • Individuelle Ausstattungsmerkmale
  • Sichtbare Mängel oder Schäden
  • Besondere Lage- oder Grundstücksmerkmale

Lokale Marktkenntnis

Erfahrene Sachverständige verfügen über detaillierte Kenntnisse der regionalen Immobilienmärkte und können Marktentwicklungen präzise einschätzen.

Rechtssicherheit

Qualifizierte Gutachter gewährleisten die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben und erstellen rechtssichere Dokumentationen.

Ablauf der Immobilienbewertung – In 5 Schritten zum Gutachten

Schritt 1: Erstberatung und Auftragsklärung

In einem unverbindlichen Beratungsgespräch klären wir Ihren Bewertungsanlass und den erforderlichen Gutachtentyp. Transparente Kostenaufstellung ohne versteckte Gebühren.

Schritt 2: Terminvereinbarung

Wir vereinbaren einen Besichtigungstermin nach Ihren zeitlichen Möglichkeiten – auch kurzfristig oder am Wochenende.

Schritt 3: Objektbesichtigung

Bei der Vor-Ort-Besichtigung dokumentieren wir alle wertrelevanten Faktoren und besprechen Besonderheiten direkt mit Ihnen.

Schritt 4: Wertermittlung

Auf Basis der Objektdaten und aktueller Marktinformationen erfolgt die normkonforme Wertermittlung nach den anerkannten Bewertungsverfahren.

Schritt 5: Gutachtenerstellung

Sie erhalten ein vollständiges, rechtssicheres Gutachten mit nachvollziehbarer Herleitung des Immobilienwertes und allen erforderlichen Anlagen.

Wichtige Gründe für eine Immobilienbewertung

Kauf oder Verkauf einer Immobilie

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen? Dann ist es von zentraler Bedeutung, den aktuellen Marktwert zu kennen. Eine professionelle Bewertung von einem erfahrenen Immobilienbewerter wie der Dr. Timmer GmbH gewährleistet, dass Sie einen realistischen Verkaufspreis ansetzen.

Erbschaft und Schenkung

In vielen Fällen sind Immobilien Gegenstand von Erbschaften oder Schenkungen. Der richtige Wert einer Immobilie spielt dabei nicht nur für steuerliche Belange eine Rolle, sondern auch bei der Verteilung von Erbanteilen.

Finanzierungen

Banken und Kreditinstitute verlangen oft ein Gutachten, um den Wert eines Objekts für die Finanzierung zu ermitteln. Die Dr. Timmer GmbH erstellt Bewertungen, die den Anforderungen der Kreditinstitute gerecht werden.

Scheideverfahren

Bei einer Trennung oder Scheidung hilft ein unabhängiges Gutachten, eine faire Lösung zu finden und klare Verhältnisse zu schaffen.

Dr.Timmer

Welche Immobilien bewertet Dr. Timmer?

Die Dr. Timmer GmbH bietet Bewertungen für eine Vielzahl von Immobilienarten. Egal, ob es sich um eine privat genutzte Wohnung, ein Mehrfamilienhaus, ein Bürogebäude oder ein Grundstück handelt – wir haben die Expertise, um den Wert korrekt einzuschätzen. Unsere Immobilienbewerter kennen die Besonderheiten jeder Immobilie und nutzen ihr Fachwissen, um für jedes Objekt eine präzise Marktwertermittlung zu erstellen. Mit unserem tiefgehenden Verständnis des Marktes berücksichtigen wir die spezifischen Merkmale der einzelnen Stadtteile und Lagen, um den Wert realistisch und marktgerecht darzustellen.

Wohnimmobilien

Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Reihenhäuser und Doppelhaushälften

Gewerbeimmobilien

Bürogebäude, Lagerhallen, Einzelhandelsflächen und Produktionsstätten, Industriegebäude, Logistikimmobilien, Gastronomieimmobilien

Mehrfamilienhäuser und Wohnanlagen

Ideal für Investoren, die eine fundierte Analyse der Mieteinnahmen und Ertragspotenziale wünschen

Grundstücke

Baugrundstücke und unbebaute Grundstücke mit potenzieller Entwicklungsperspektive

Spezielle Immobilienarten

Baumärkte, Seniorenheime, Tankstellen, Hotelimmobilien, Parkhäuser

Was kostet eine Immobilienbewertung?

Die Kosten für eine Immobilienbewertung variieren je nach Art der Immobilie und dem gewünschten Gutachtentyp. Bei der Dr. Timmer GmbH legen wir großen Wert auf Transparenz und bieten Ihnen eine klare Preisübersicht. Nach vorheriger Besprechung und Klärung Ihres Anliegens erhalten Sie von uns das benötigte, individuelle Angebot.

Da jede Bewertung einzigartig ist und sich der Aufwand je nach Objekt und Zielsetzung unterscheiden kann, beraten wir Sie gerne ausführlich und erstellen Ihnen ein passgenaues Angebot. Die Dr. Timmer GmbH garantiert Ihnen dabei volle Transparenz und eine sorgfältige, professionelle Bewertung Ihrer Immobilie.

Mit der Dr. Timmer GmbH haben Sie einen Partner, der nicht nur erfahren, sondern auch unabhängig und objektiv ist. Unsere Immobilienbewertungen zeichnen sich durch Präzision und Professionalität aus, sodass Sie den Wert Ihrer Immobilie zuverlässig einschätzen können. Unser Team besteht aus erfahrenen Immobiliensachverständigen, die Ihnen als Experten zur Seite stehen.

Unverbindliche Anfrage

    Die 10 häufigsten Fragen zur Immobilienbewertung

    1. Was kostet eine professionelle Immobilienbewertung?

    Die Kosten variieren je nach Gutachtentyp und Komplexität des Objekts. Eine kostenlose Online-Immobilienbewertung erhalten Sie sofort. Kurzgutachten bewegen sich im mittleren dreistelligen bis niedrigen vierstelligen Bereich, während die Kosten für Verkehrswertgutachten anteilig zum Immobilienwert berechnet werden. Wir bieten Ihnen eine verbindliche Festpreisgarantie ohne versteckte Nebenkosten. Die Investition in ein qualifiziertes Gutachten amortisiert sich in der Regel bereits durch eine präzisere Preisfindung beim Verkauf oder eine bessere Verhandlungsposition beim Kauf.

    2. Wie lange dauert die Erstellung eines Gutachtens?

    Die Bearbeitungszeit hängt vom gewählten Gutachtentyp ab. Kurzgutachten sind in der Regel innerhalb von 7 bis 14 Werktagen verfügbar, während umfassende Verkehrswertgutachten 2 bis 4 Wochen Bearbeitungszeit erfordern. Bei Eilaufträgen sind auch deutlich kürzere Fristen realisierbar. Sprechen Sie uns einfach auf Ihren konkreten Zeitbedarf an! Eine Online-Immobilienbewertung erhalten Sie hingegen sofort per E-Mail. In der Regel erfolgt die Terminvereinbarung zur Objektbesichtigung innerhalb weniger Tage nach Auftragserteilung. Komplexe Sonderimmobilien oder umfangreiche Recherchearbeiten können die Bearbeitungszeit entsprechend verlängern.

    3. Welche Unterlagen werden für die Bewertung benötigt?

    Für eine fundierte Bewertung benötigen wir verschiedene Objektunterlagen. Ein aktueller Grundbuchauszug (nicht älter als drei Monate) dokumentiert die Eigentumsverhältnisse sowie eingetragene Rechte. Bauzeichnungen, Flächenberechnungen und ein gültiger Energieausweis sind weitere Grundlagen. Bei Eigentumswohnungen ist zudem die Teilungserklärung erforderlich. Nachweise über Modernisierungen oder Sanierungen helfen bei der präzisen Wertermittlung. Sollten Ihnen einzelne Unterlagen fehlen, unterstützen wir Sie gerne bei der Beschaffung. Viele Dokumente können heute digital beim Grundbuchamt oder der Baubehörde angefordert werden, wodurch sich der Prozess erheblich beschleunigt.

    4. Ist meine Anwesenheit bei der Besichtigung erforderlich?

    Ihre persönliche Anwesenheit ist empfehlenswert, aber nicht zwingend notwendig. Als Eigentümer können Sie wertvolle Hinweise zu Modernisierungen, besonderen Ausstattungsmerkmalen oder bekannten Problemen geben. Offene Fragen können direkt vor Ort geklärt werden. Alternativ kann eine bevollmächtigte Person die Türöffnung und Begleitung übernehmen, beispielsweise ein Familienangehöriger. Wichtig ist lediglich, dass wir vollständigen Zugang zu allen Räumlichkeiten einschließlich Keller, Dachboden und Außenanlagen haben. Bei vermieteten Objekten koordinieren wir die Besichtigung gerne mit Ihren Mietern. Eine vorherige Abstimmung zu besonderen Gegebenheiten ist in jedem Fall sinnvoll.

    5. Unterschied zwischen Verkehrswert, Marktwert und Beleihungswert?

    Die Begriffe „Verkehrswert” und „Marktwert” sind synonym und bezeichnen den Preis, der zum Bewertungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbar wäre. Der Verkehrswert bildet die Grundlage für steuerliche Bewertungen und gerichtliche Verfahren. Der Beleihungswert liegt in der Regel deutlich niedriger und dient Banken als Sicherheit für Immobiliendarlehen. Berücksichtigt werden nur nachhaltig erzielbare Preise, spekulative Wertsteigerungen sind ausgeschlossen. Während der Verkehrswert die aktuelle Marktlage widerspiegelt, orientiert sich der Beleihungswert an langfristigen Durchschnittswerten. Für private Verkaufs- oder Kaufentscheidungen ist der Verkehrswert maßgeblich, für Finanzierungen der Beleihungswert. Ein qualifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung kann beide Werte sachgerecht ermitteln.

    6. Welche Bewertungsverfahren gibt es und wann wird welches angewendet?

    Die ImmoWertV definiert drei Standardverfahren für verschiedene Bewertungssituationen. Das Vergleichswertverfahren nutzt die Kaufpreise ähnlicher Immobilien und eignet sich besonders für Eigentumswohnungen sowie Standardimmobilien, für die ausreichend Vergleichsdaten verfügbar sind. Beim Sachwertverfahren werden Bodenrichtwert und Gebäudeherstellungskosten separat bewertet. Es kommt bei selbstgenutzten Einfamilienhäusern oder Sonderimmobilien zur Anwendung. Das Ertragswertverfahren konzentriert sich auf nachhaltig erzielbare Mieteinnahmen und ist das bevorzugte Verfahren für Renditeimmobilien. In der Praxis werden oft mehrere Verfahren kombiniert und die Ergebnisse gewichtet. Die Wahl des Verfahrens hängt vom Objekttyp, der Nutzungsart und den verfügbaren Marktdaten ab. Ein erfahrener Gutachter für Immobilienbewertung wählt das für Ihr Objekt sachgerechteste Vorgehen.

    7. Warum reicht eine Online-Bewertung oft nicht aus?

    Online-Bewertungstools verwenden standardisierte Algorithmen, mit denen sich individuelle Objektmerkmale nicht erfassen lassen. Oftmals basieren sie auf Angebots- statt auf Verkaufspreisen und berücksichtigen weder den Modernisierungsstand noch eine besondere Ausstattung. Sichtbare Mängel, Bauschäden oder rechtliche Belastungen bleiben unerkannt. Für wichtige Entscheidungen wie Verkauf, Kauf oder Finanzierung sind diese Schätzwerte daher zu ungenau. Bei komplexen Objekten, besonderen Lagen oder rechtlichen Problemen versagen automatisierte Systeme völlig. Gerichtsfeste Gutachten für Erbschaften oder Scheidungen erfordern zwingend eine fachkundige Bewertung vor Ort. Online-Tools bieten jedoch einen schnellen ersten Überblick und können als Ausgangspunkt für weitere Entscheidungen dienen. Die Kombination aus kostenloser Online-Immobilienbewertung und professioneller Begutachtung ist oft der optimale Weg.

    8. Wie aktuell muss ein Grundbuchauszug sein?

    Ein Grundbuchauszug sollte nicht älter als drei Monate sein, damit alle aktuellen Rechte und Belastungen erfasst werden können. Ältere Auszüge können zwischenzeitliche Änderungen, wie beispielsweise neue Grundschulden, Wegerechte oder Eigentumsübertragungen, nicht abbilden. Aktuelle Grundbuchauszüge erhalten Sie beim zuständigen Amtsgericht oder online über die Justizportale der Länder. Als Eigentümer oder bevollmächtigte Person haben Sie jederzeit ein Einsichtsrecht. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel wenige Tage, elektronische Auszüge sind oft sofort verfügbar. Bei dringenden Bewertungen übernehmen wir die Beschaffung gerne für Sie. Rechtsanwälte, Notare und zertifizierte Sachverständige haben erweiterte Einsichtsrechte und können bei berechtigtem Interesse auch Auszüge für fremde Grundstücke erhalten.

    9. Kann der Immobilienwert durch Modernisierungen gesteigert werden?

    Zwar können gezielte Modernisierungen den Immobilienwert erheblich steigern, jedoch amortisiert sich nicht jede Investition vollständig. Besonders wertsteigernd wirken energetische Sanierungen, Heizungsmodernisierungen und Badsanierungen. Auch hochwertige Küchen, moderne Elektroinstallationen und Sicherheitstechnik sind beim Verkauf von Vorteil. Der Wertzuwachs hängt stark von der Ausgangssituation und der regionalen Nachfrage ab. In gefragten Lagen führen Modernisierungen zu überproportionalen Wertsteigerungen, während sie in schwächeren Märkten oft nicht vollständig refinanziert werden. Eine fachkundige Beratung ist daher vor größeren Investitionen empfehlenswert. Übermodernisierungen, die für die jeweilige Lage nicht angemessen sind, sollten vermieden werden. Ein Sachverständiger für Immobilienbewertung kann die Wirtschaftlichkeit geplanter Maßnahmen vorab bewerten und optimale Investitionsstrategien entwickeln.

    10. Was ist der Unterschied zwischen einem Gutachter und einem Makler bei der Bewertung?

    Zertifizierte Immobiliengutachter verwenden normkonforme Bewertungsverfahren und umfassende Marktdatenbanken mit tatsächlichen Verkaufspreisen. Sie sind zur Neutralität verpflichtet und erstellen rechtssichere Dokumentationen. Makler nutzen hingegen oft vereinfachte Bewertungstools mit begrenzten Datengrundlagen, die sich auf Angebotspreise stützen. Ihre Bewertung kann durch Vertriebsinteressen beeinflusst sein. Studien zeigen Abweichungen von 30–50 % zwischen Maklerschätzungen und fachgutachterlichen Bewertungen. Für private Verkaufsentscheidungen können Makler-Einschätzungen ausreichen, für rechtliche oder steuerliche Zwecke sind sie jedoch ungeeignet. Zertifzierte Sachverständige unterliegen dagegen strengen Qualitätsstandards und haften für ihre Gutachten. Bei wichtigen Entscheidungen oder komplexen Objekten ist die Beauftragung eines qualifizierten Gutachters die bessere Wahl, um präzise und rechtssichere Bewertungen zu erhalten.

    Die hier dargestellten Informationen dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung. Immobilienbewertungen unterliegen komplexen rechtlichen Bestimmungen, die eine fachkundige Einzelfallprüfung erfordern.

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