Zur Absicherung von Finanzierungsgeschäften erstellen wir für Kreditinstitute wie Banken, Versicherungen und Bausparkassen Beleihungswertgutachten nach § 16 Pfandbriefgesetz (PfandBG). Wir prüfen die Beleihungsfähigkeit von Immobilien anhand strenger Vorgaben der deutschen Bankenaufsicht (Beleihungswertermittlungsverordnung; BelWertV).
Die BelWertV regelt neben fachlichen Vorgaben auch Anforderungen an die Gutachter hinsichtlich Qualifikation, Erfahrung und Unabhängigkeit. Unser Büro verfügt über nach den Vorgaben der Deutsche Immobilien Akademie (DIA) sowie The European Group of Valuers‘ Associations (TeGOVA – Recognised European Valuer) zertifizierte Gutachter.