Häufig gestellte Fragen

Wann brauche ich ein Gutachten?
Welche Arten von Gutachten erstellen Sie?
Welche Qualifikationen braucht man um ein Gutachten zu erstellen?
Wo sind Sie aktiv?
Wie sieht der Ablauf beim Erstellen eines Gutachtens aus? Wie lange dauert es?
Was kostet ein Gutachten?
Welche Unterlagen werden für ein Gutachten benötigt?
Mir liegen nicht alle Unterlagen (z. B. Bauzeichnungen) vor. Was soll ich tun?
Werden meine Daten vertraulich behandelt?
In welchem Umfang erfolgt die Besichtigung? Welche Gebäude- bzw. Mietbereiche müssen zugänglich sein?
Wie lange ist ein Gutachten gültig?
In einem strittigen Verfahren wurde von der Gegenseite ein Gutachten vorgelegt. Können wir prüfen ob das Gutachten verlässlich ist?
Können wir ein durch Dr. Timmer GmbH erstelltes Beleihungswertgutachten bei jedem Kreditinstitut einreichen?
Wie unterscheidet sich der Verkehrswert vom Beleihungswert?
Werden Mängel und Schäden, noch erforderliche Renovierungen oder vorgenommene Modernisierungen bei der Bewertung berücksichtigt?
Wann brauche ich ein Gutachten?

Immobiliengutachten brauchen Sie in verschiedenen Situationen wie beim Kauf und Verkauf einer Immobilie oder bei familienrechtlichen und erbrechtlichen Vermögensangelegenheiten. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie ein Gutachten brauchen, beraten wir Sie gerne kostenlos.

Welche Arten von Gutachten erstellen Sie?

Wir erstellen Verkehrswertgutachten, Beleihungswertgutachten oder Mietwertgutachten für alle Arten von Immobilien wie z.B. Wohnimmobilien, Gewerbeimmobilien, Logistikimmobilien und Spezialimmobilien.

Wir erstellen keine Kurzgutachten, da diese nicht unserem Anspruch an qualifizierte Verkehrswertgutachten entsprechen.

Welche Qualifikationen braucht man um ein Gutachten zu erstellen?

In Deutschland ist der Begriff des Sachverständigen nicht rechtlich geschützt. Daher ist es umso wichtiger, die richtigen Kenntnisse für das Erstellen von Gutachten aufzuweisen. Unsere Gutachter sind gemäß der Norm DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten internationalen Qualitätsanforderungen rund um das Sachverständigenwesen. Unsere Mitarbeiter sind u.a. von der Deutschen Immobilien Akademie (DIA) als Diplom Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten und von The European Group of Valuers‘ Associations (TEGoVA) als Recognised European Valuer (REV) zertifiziert.

Wo sind Sie aktiv?

Für die Erstellung von Mietgutachten liegt unser Tätigkeitsschwerpunkt in den Regionen Stuttgart und Frankfurt und den angrenzenden Kreisen. Für alle anderen Arten von Immobilien wie z.B. Gewerbeimmobilien, Logistikimmobilien und Spezialimmobilien sind wir in ganz Deutschland, aber auch weltweit aktiv.

Wie sieht der Ablauf beim Erstellen eines Gutachtens aus? Wie lange dauert es?

Normalerweise stimmen wir uns erst telefonisch mit Ihnen ab. Während diesem Gespräch besprechen wir die wichtigsten Punkte (Zeitplan, Grund der Beauftragung, Immobilienart, etc.). Wir klären, welche Unterlagen notwendig sind. Nach dem Telefongespräch lassen wir Ihnen unverzüglich schriftlich ein Angebot und Beauftragungsformular sowie eine Liste mit erforderlichen Unterlagen zukommen. Nachdem Sie uns schriftlich beauftragt haben, wird ein Besichtigungstermin vereinbart. Eine Ortsbesichtigung ist in der Regel kurzfristig möglich. Die Bearbeitungsdauer hängt maßgeblich von der Vollständigkeit der Unterlagen sowie der Dauer von Behördenrückmeldungen ab. In den meisten Fällen dauert die Fertigstellung des Gutachtens dann meist nicht mehr als 2 bis 5 Wochen.

Was kostet ein Gutachten?

Die Honorare für die Erstellung von Gutachten sind vom Schwierigkeitsgrad, der Größe der Immobilie und dem Aufwand abhängig. Bei Marktwertgutachten ist zum Beispiel die Höhe des ermittelten Marktwertes für das zu erhebende Honorar maßgebend. Wir orientieren uns dabei an die Honorartabelle des “Bundesverbandes der öffentlich bestellten und vereidigten sowie qualifizierten Sachverständigen” (BVS). Für größere Aufträge sind wir gerne bereit Pauschalvereinbarungen zu treffen. Beratungen und gutachterliche Stellungnahmen werden nach Stundenaufwand abgerechnet. Zu jedem Gutachten berechnen wir unsere Auslagen für die Beschaffung benötigter Unterlagen (wie z.B. Lageplan und Luftbild) sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Welche Unterlagen werden für ein Gutachten benötigt?

Abhängig von der Objektart ist eine Vielzahl rechtlicher, technischer und kaufmännischer Objektunterlagen notwendig, die Sie hier entnehmen können.

Mir liegen nicht alle Unterlagen (z. B. Bauzeichnungen) vor. Was soll ich tun?

Wir beraten Sie gerne welche Information oder Unterlagen erforderlich sind. Gerne nehmen wir notwendige Behördenauskünfte für Sie vor. Sie erhalten selbstverständlich alle durch uns eingeholten Unterlagen oder Behördenauskünfte automatisch zurück.

Werden meine Daten vertraulich behandelt?

Wir behandeln alle im Rahmen der Bewertung erlangten Informationen streng vertraulich. Wir legen großen Wert darauf, dass unsere EDV-Strukturen den jeweils aktuellsten Sicherheitsanforderungen gerecht werden und eine permanente Datensicherung sichergestellt ist. Mehr Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

In welchem Umfang erfolgt die Besichtigung? Welche Gebäude- bzw. Mietbereiche müssen zugänglich sein?

Im Zuge der Besichtigung sollte die Immobilie idealerweise vollständig zugänglich sein.

Wie lange ist ein Gutachten gültig?

In einer Wertermittlung fließen immer der Zustand der Immobilie und die aktuelle Marktphase ein. Daher bezieht sich das Gutachten auf einen spezifischen Stichtag. In der Regel entspricht der Stichtag dem Tag der Ortsbesichtigung, er kann aber auch (z. B. bei Scheidungen) in der Vergangenheit liegen.

In einem strittigen Verfahren wurde von der Gegenseite ein Gutachten vorgelegt. Können wir prüfen ob das Gutachten verlässlich ist?

Leider zeigt es sich in der Praxis immer wieder, dass Gutachten fachliche, inhaltliche oder rechnerische Fehler aufweisen oder gar vorsätzlich falsche Zahlen aufweisen.

Gerne überprüfen wir Drittgutachten fachlich und inhaltlich für Sie. Dazu benötigen wir das Drittgutachten und möglichst umfangreiche Objektunterlagen. Am Ende entscheiden Sie, ob es eventuell sinnvoll ist, das Gutachten anzufechten oder ein Gegengutachten zu beauftragen.

Können wir ein durch Dr. Timmer GmbH erstelltes Beleihungswertgutachten bei jedem Kreditinstitut einreichen?

Einige Kreditinstitute haben besondere Anforderungen an die Struktur von Gutachten bzw. akzeptieren nur durch interne oder durch bankenseitig beauftragte Sachverständige erstellte Gutachten. Gerne stimmen wir uns diesbezüglich mit Ihnen und Ihrem Kreditinstitut ab. Mit verschiedenen Bankinstituten arbeiten wir regelmäßig zusammen.

Wie unterscheidet sich der Verkehrswert vom Beleihungswert?

Der Verkehrswert oder Marktwert wird „durch den Preis bestimmt, der an dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre“ (§194 BauGB). Der Verkehrswert bildet also den Wert ab, zu dem eine Immobilie im freien Grundstücksverkehr unter Berücksichtigung eines angemessenen Vermarktungszeitraums veräußert werden kann. Wir erstellen Verkehrswertgutachten von bebauten und unbebauten Grundstücken gemäß Baugesetzbuch (BauGB) und nach Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).

Banken, Versicherungen, Finanzmakler oder Finanzvermittler erwarten zur Absicherung ihrer Leistungen Sicherheiten. Hierfür werden Immobilien herangezogen, die im Rahmen eines Beleihungswertgutachtens auf Werthaltigkeit untersucht werden. Beleihungswertgutachten dienen als Entscheidungsgrundlage für Finanzierungen mit Fremdkapitaleinsatz. Der Beleihungswert ermittelt sich auf Basis der Beleihungswertverordnung (BelWertV), die strenge Vorgaben der deutschen Bankenaufsicht beinhaltet. Ausgangspunkt sind vorsichtig gewählte Wertermittlungsparameter, die bestimmte Mindest- oder Höchstansätze nicht übersteigen dürfen. Spekulative Elemente dürfen ebenfalls nicht berücksichtigt werden. In der Regel bewegt sich der Beleihungswert zwischen 60 und 80% des Verkehrswertes. Wir erstellen Beleihungswertgutachten gemäß §16 Pfandbriefgesetz (PfandBG) und Beleihungswertverordnung (BelWertV).

Werden Mängel und Schäden, noch erforderliche Renovierungen oder vorgenommene Modernisierungen bei der Bewertung berücksichtigt?

Ja. Alle Merkmale einer Immobilie werden in der Wertermittlung berücksichtigt. Dazu zählen auch Baumängel und Bauschäden oder Modernisierungsmaßnahmen.

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