Grunderwerbsteuer 2025: Der komplette Ratgeber für Immobilienerwerber
Der Immobilienkauf in Deutschland bringt neben dem eigentlichen Kaufpreis erhebliche Nebenkosten mit sich – allen voran die Grunderwerbsteuer. Diese Steuer kann je nach Bundesländer zwischen 3,5% und 6,5% des Kaufpreises betragen und schlägt damit bei einer durchschnittlichen Immobilie schnell mit fünfstelligen Beträgen zu Buche. Während ein Hauskäufer in Bayern noch mit dem niedrigsten Steuersatz rechnen kann, zahlen Erwerber in anderen Regionen deutlich mehr. Die gute Nachricht: Mit dem richtigen Wissen lassen sich oft mehrere tausend Euro sparen – völlig legal und ohne Risiko.
Was ist die Grunderwerbsteuer 2025? – Definition, Entstehung und Steuerpflicht
Die Grunderwerbsteuer ist eine Verkehrsteuer, die beim Erwerb von Grundstücken und Immobilien in Deutschland anfällt. Sie wird auf Basis des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) erhoben und stellt eine der wichtigsten Einnahmequellen der Bundesländer dar.
Wann entsteht die Steuerpflicht?
Die Steuer wird fällig bei:
- Kauf von bebauten und unbebauten Grundstücken
- Erwerb von Eigentumswohnungen
- Zwangsversteigerungen
- Übertragung von Gesellschaftsanteilen an grundbesitzenden Kapitalgesellschaften
- Umwandlung von Erbbaurechten in Eigentum
Wichtiger Unterschied zur Grundsteuer: Während die Grunderwerbsteuer einmalig beim Kauf anfällt, ist die Grundsteuer eine jährliche Abgabe auf den Immobilienbesitz.
Wer ist steuerpflichtig?
Nach dem Gesetz sind sowohl Käufer als auch Verkäufer als Gesamtschuldner verpflichtet. In der Praxis wird jedoch üblicherweise im notariellen Kaufvertrag festgelegt, dass der Erwerber die gesamte Steuerlast trägt. Kann dieser nicht zahlen, haftet der Verkäufer für die ausstehende Summe.
Grunderwerbsteuersätze 2025: Alle Bundesländer im Überblick
Die Höhe der Grunderwerbsteuer variiert erheblich zwischen den einzelnen Bundesländern. Seit 2006 können die Länder ihre Steuersätze eigenständig festlegen, was zu deutlichen regionalen Unterschieden geführt hat.
Aktuelle Steuersätze nach Bundesländern
Niedrigste Sätze (3,5-5,0%):
- Bayern: 3,5%
- Baden-Württemberg: 5,0%
- Niedersachsen: 5,0%
- Rheinland-Pfalz: 5,0%
- Sachsen-Anhalt: 5,0%
- Thüringen: 5,0% (seit 2024 gesenkt)
Mittlere Sätze (5,5-6,0%):
- Bremen: 5,5%
- Hamburg: 5,5%
- Sachsen: 5,5%
- Berlin: 6,0%
- Hessen: 6,0%
- Mecklenburg-Vorpommern: 6,0%
Höchste Sätze (6,5%):
- Brandenburg: 6,5%
- Nordrhein-Westfalen: 6,5%
- Saarland: 6,5%
- Schleswig-Holstein: 6,5%
Praxisbeispiel: Kostenunterschiede
Bei einem Hauskauf mit einem Kaufpreis von 400.000 Euro ergeben sich folgende Unterschiede:
- Grunderwerbsteuer in Bayern: 14.000 Euro
- Grunderwerbsteuer in Hessen: 24.000 Euro
- Baden-Württemberg: 20.000 Euro
Der Unterschied zwischen dem günstigsten und teuersten und oben aufgeführten drei Bundesländern beträgt somit 10.000 Euro – eine nicht unerhebliche Summe bei der Finanzplanung.
Grunderwerbsteuer berechnen: Bemessungsgrundlage und Berechnungsformel
Die Berechnung der Grunderwerbsteuer erfolgt nach einer einfachen Formel, doch die Ermittlung der korrekten Bemessungsgrundlage erfordert Aufmerksamkeit für Details.
Die Berechnungsformel
Grunderwerbsteuer = Bemessungsgrundlage × Steuersatz des Bundeslandes
Ein Rechner für Grunderwerbsteuer kann bei der schnellen Ermittlung helfen, doch für die exakte Berechnung müssen alle relevanten Faktoren berücksichtigt werden.
Was gehört zur Bemessungsgrundlage?
Vollständig steuerpflichtig:
- Notariell beurkundeter Kaufpreis
- Übernommene Verbindlichkeiten (z.B. Grundschulden)
- Zusatzleistungen des Käufers
- Bestehende Belastungen wie Wohn- oder Nießbrauchsrechte
Nicht steuerpflichtig:
- Separat ausgewiesenes bewegliches Inventar (Einbauküchen, Markisen, etc.)
- Instandhaltungsrücklage bei Eigentumswohnungen
- Noch nicht erbrachte Erschließungsleistungen
Praktische Berechnungsbeispiele
Beispiel 1 – Einfacher Hauskauf:
- Kaufpreis: 350.000 Euro
- Bundesland: Baden-Württemberg (5,0%)
- Grunderwerbsteuer: 17.500 Euro
Beispiel 2 – Mit separatem Inventar:
- Gesamtpreis: 350.000 Euro
- Abzüglich Einbauküche: 15.000 Euro
- Bemessungsgrundlage: 335.000 Euro
- Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg: 16.750 Euro
- Ersparnis: 750 Euro
Ausnahmen und Befreiungen von der Grunderwerbsteuer
Nicht jeder Immobilienerwerb unterliegt der Steuerpflicht. Das Gesetz sieht verschiedene Befreiungskonstellationen vor, die erhebliche Einsparungen ermöglichen.
Vollständige Befreiungen
Familieninterne Übertragungen: Die Befreiung von Grunderwerbsteuer für Familie gilt für:
- Ehepartner und eingetragene Lebenspartner
- Kinder und Stiefkinder
- Enkel und Urenkel
- Eltern und Großeltern
- Schwiegerkinder
Erbschaft und Schenkung: Bei echten Schenkungen oder Erbschaften fällt keine Grunderwerbsteuer bei Schenkung an. Wichtig: Schenkungen mit Auflagen können teilweise steuerpflichtig sein.
Geringwertige Grundstücke: Grundstücke mit einem Kaufpreis unter 2.500 Euro sind grunderwerbsteuerfrei.
Unternehmensrechtliche Befreiungen
Share Deals: Bei Kapitalgesellschaften mit Grundbesitz kann die Steuer vermieden werden, wenn weniger als 90% der Anteile innerhalb von zehn Jahren übertragen werden.
Konzernumstrukturierungen: Interne Umstrukturierungen bleiben oft steuerfrei.
Verfahrensablauf: Von der Beurkundung bis zur Unbedenklichkeitsbescheinigung
Der Ablauf der Grunderwerbsteuererhebung folgt einem streng geregelten Verfahren, das alle Beteiligten kennen sollten.
Die vier Verfahrensschritte
1. Notarielle Beurkundung und Anzeige
Der Notar ist gesetzlich verpflichtet, jeden Grundstückskaufvertrag dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Diese Meldung erfolgt automatisch nach der Beurkundung.
2. Grunderwerbsteuerbescheid
Das Finanzamt erstellt den Grunderwerbsteuerbescheid und versendet ihn an den im Vertrag benannten Steuerschuldner. Die Fälligkeit der Grunderwerbsteuer beträgt grundsätzlich einen Monat nach Zustellung des Bescheids.
3. Zahlungsabwicklung
Die Steuer muss vollständig beglichen werden. Bei Zahlungsschwierigkeiten können Stundungen beantragt werden, jedoch fallen Zinsen an.
4. Unbedenklichkeitsbescheinigung
Erst nach vollständiger Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Ohne diese Bescheinigung ist keine Grundbuchumschreibung möglich.
Wichtige Fristen und Konsequenzen
- Zahlungsfrist: Ein Monat nach Bescheidzustellung
- Säumniszuschläge: 1% pro Monat bei verspäteter Zahlung
- Vollstreckungsmaßnahmen: Möglich ab 30 Tage nach Fälligkeit
Grunderwerbsteuer sparen: Legale Strategien und Gestaltungsmöglichkeiten
Mit durchdachter Vertragsgestaltung lassen sich oft erhebliche Beträge einsparen, ohne rechtliche Risiken einzugehen.
Getrennte Verträge bei Neubauvorhaben
Die Strategie: Kauf des Grundstücks und Errichtung des Gebäudes werden zeitlich und vertraglich getrennt.
Voraussetzungen:
- Mindestens sechs Monate Wartezeit zwischen Grundstückskauf und Bauvertrag
- Völlige Unabhängigkeit zwischen Grundstücksverkäufer und Bauunternehmen
- Keine vorgefertigten Baupläne zum Zeitpunkt des Grundstückskaufs
Einsparpotenzial: Bei einem Gesamtprojekt von 500.000 Euro (200.000 Euro Grundstück, 300.000 Euro Bau) in München können so über 10.000 Euro gespart werden. Diese Strategie ist besonders bei einem Hausverkauf durch Bauträger relevant, die oft Komplettangebote unterbreiten.
Inventar separat ausweisen
Absetzbare Gegenstände:
- Einbauküchen und fest installierte Geräte
- Markisen und Außenjalousien
- Saunaanlagen im Keller
- Gartengeräte und Gartenhäuser
Instandhaltungsrücklage bei Eigentumswohnungen
Bei Eigentumswohnungen kann die übernommene Instandhaltungsrücklage vom Kaufpreis abgezogen werden, da sie rechtlich nicht dem Käufer, sondern der Eigentümergemeinschaft gehört.
Besonderheiten bei verschiedenen Erwerbsarten
Die Grunderwerbsteuer beim Hauskauf kann je nach Erwerbsart unterschiedlich ausfallen und erfordert spezielle Beachtung verschiedener rechtlicher Aspekte.
Zwangsversteigerungen
Bei Zwangsversteigerungen wird die Grunderwerbsteuer auf das Meistgebot erhoben. Besonderheiten ergeben sich durch:
- Bestehende Rechte Dritter werden bei der Bemessungsgrundlage berücksichtigt
- Der Zuschlag erfolgt erst nach Zahlung der Grunderwerbsteuer
- Finanzierungsschwierigkeiten können zum Verlust des Zuschlags führen
- Oft entstehen zusätzliche Kosten durch sanierungsbedürftige Objekte
Share Deals und Anteilsgeschäfte
Seit der Reform 2021 sind Share Deals deutlich eingeschränkter möglich. Bei Kapitalgesellschaften mit Immobilienvermögen entsteht Steuerpflicht, wenn:
- Innerhalb von zehn Jahren mehr als 90% der Anteile übertragen werden
- Die Gesellschafterstruktur sich fundamental ändert
- Börsennotierte Unternehmen sind teilweise ausgenommen
- Bei Personengesellschaften gelten noch strengere 95%-Grenzen
Erbbaurecht und Nutzungsrechte
Das Erbbaurecht unterliegt besonderen Bewertungsregeln:
- Die Bemessungsgrundlage errechnet sich aus dem Erbbauzins
- Vervielfältiger richten sich nach der Restlaufzeit
- Bei Heimfall können weitere Steuern entstehen
- Umwandlung in Eigentum löst erneut Grunderwerbsteuer aus
Aktuelle Entwicklungen und Reformdiskussionen 2025
Die Grunderwerbsteuer steht kontinuierlich im politischen Fokus. Aktuelle Entwicklungen zeigen verschiedene Reformansätze auf Länder- und Bundesebene.
Länderspezifische Initiativen
Hessen hat mit dem „Hessengeld“ ein Förderprogramm aufgelegt:
- Bis zu 10.000 Euro pro Käufer für selbstgenutztes Wohneigentum
- Zusätzlich 5.000 Euro pro Kind
- Auszahlung in zehn Jahresraten
- Rückwirkend für Käufe ab März 2024
Nordrhein-Westfalen hatte zeitweise ein ähnliches Programm:
- 2% Rabatt auf die Grunderwerbsteuer
- Maximum 10.000 Euro Förderung
- Programm ist mittlerweile beendet
Bundesweite Reformüberlegungen
Verschiedene politische Parteien diskutieren Änderungen:
- Freibeträge für Ersterwerberfamilien
- Vereinheitlichung der Steuersätze zwischen den Bundesländern
- Erhöhung der Bagatellgrenze über 2.500 Euro
- Verschärfung der Share Deal-Regelungen
Internationale Vergleiche und Bewertung
Im europäischen Vergleich liegt Deutschland mit seinen Grunderwerbsteuersätzen im oberen Mittelfeld. Während Österreich einheitlich 3,5% erhebt, variieren die Sätze in anderen EU-Ländern erheblich:
- Frankreich: Bis zu 5,8% je nach Region
- Spanien: 6-10% je nach Autonomer Gemeinschaft
- Italien: 2-9% abhängig von Käufertyp und Nutzung
- Niederlande: 2% für Eigennutzer, 8% für Investoren
Praktische Tipps für Immobilienkäufer
Vertragsgestaltung optimieren
Eine durchdachte Vertragsgestaltung kann erhebliche Einsparungen bewirken:
Bewegliches Inventar detailliert auflisten:
- Separate Bewertung aller abnehmbaren Gegenstände
- Realistische Wertansätze zur Vermeidung von Nachfragen
- Belege sammeln und aufbewahren
Timing beachten:
- Bei Neubauten: Grundstückskauf und Bauauftrag zeitlich trennen
- Mindestens sechs Monate Wartezeit einhalten
- Verschiedene Vertragspartner für Grund und Bau wählen
- Keine gemeinsame Finanzierung vereinbaren
Finanzplanung und Liquiditätssicherung
Eigenkapitalplanung: Die Grunderwerbsteuer sollte vollständig aus Eigenkapital finanziert werden. Bei einer durchschnittlichen Immobilie von 400.000 Euro entstehen je nach Bundesland Kosten zwischen 14.000 Euro (Bayern) und 26.000 Euro (Höchststeuersätze).
Steuerliche Absetzbarkeit und Finanzierung der Grunderwerbsteuer
Die Frage, ob sich die Grunderwerbsteuer absetzen lässt, hängt maßgeblich von der Nutzung der Immobilie ab.
Wann ist die Grunderwerbsteuer absetzbar?
Bei Vermietung: Vermieter können die Grunderwerbsteuer als Werbungskosten steuerlich absetzbar machen. Sie wird zu den Anschaffungskosten der Immobilie hinzugerechnet und über die Nutzungsdauer abgeschrieben:
- Wohngebäude: 2% jährlich über 50 Jahre
- Altbauten (vor 1925): 2,5% jährlich über 40 Jahre
- Gewerbeobjekte: 3% jährlich über 33 Jahre
- Denkmalschutz: Sonderabschreibungen möglich
Bei gewerblicher Nutzung: Selbstständige und Unternehmen können die Steuer als Betriebsausgaben geltend machen, soweit die Immobilie betrieblich genutzt wird. Bei gemischt genutzten Objekten erfolgt eine anteilige Aufteilung.
Bei Eigennutzung: Private Eigennutzer können die Grunderwerbsteuer nicht in der Steuererklärung ansetzen. Ausnahme: Bei nachträglicher Vermietung oder gewerblicher Nutzung wird eine anteilige Berücksichtigung möglich.
Finanzierungsmöglichkeiten
Eigenkapital bevorzugt: Die Nebenkosten sollten idealerweise aus Eigenkapital finanziert werden, da:
- Banken oft keine 110%-Finanzierung gewähren
- Höhere Zinsen bei Nebenkostenfinanzierung
- Bessere Kreditkonditionen bei höherer Eigenkapitalquote
Steueroptimierung bei vermieteten Objekten
Vermieter sollten folgende Aspekte beachten:
Aktivierung der Anschaffungskosten:
- Grunderwerbsteuer erhöht die Bemessungsgrundlage für Abschreibungen
- Separate Erfassung von Grund- und Gebäudewert erforderlich
- Nur der Gebäudeanteil ist abschreibungsfähig
- Grundstücksanteil bleibt dauerhaft aktiviert
Werbungskostenoptimierung:
- Sofortige Geltendmachung aller Erwerbsnebenkosten
- Berücksichtigung von Modernisierungsmaßnahmen
- Separate Behandlung von Inventar und Einbauten
FAQ: Die 10 wichtigsten Fragen zur Grunderwerbsteuer
1. Wer muss die Grunderwerbsteuer zahlen – Käufer oder Verkäufer?
Rechtlich sind beide Vertragsparteien als Gesamtschuldner zur Zahlung verpflichtet. In der Praxis wird jedoch üblicherweise im notariellen Kaufvertrag vereinbart, dass der Käufer die komplette Steuerlast trägt. Diese Regelung ist Standard und wird von allen Beteiligten erwartet. Sollte der Käufer jedoch zahlungsunfähig werden oder die Zahlung verweigern, kann das Finanzamt die ausstehende Grunderwerbsteuer vollständig vom Verkäufer einfordern. Daher sollten Verkäufer die Bonität des Käufers sorgfältig prüfen und gegebenenfalls eine Bankbürgschaft oder andere Sicherheiten verlangen.
2. Kann man die Grunderwerbsteuer umgehen oder vermeiden?
Eine komplette Umgehung ist nur in wenigen gesetzlich definierten Fällen möglich. Dazu gehören Erbschaften, Schenkungen und Verkäufe an Verwandte in gerader Linie wie Kinder, Eltern oder Ehepartner. Diese Befreiungen sind vollständig legal und vom Gesetzgeber gewollt. Darüber hinaus existieren legale Gestaltungsmöglichkeiten zur Reduzierung der Steuerlast: Bei Neubauvorhaben können durch getrennte Verträge für Grundstück und Hausbau erhebliche Beträge gespart werden. Auch das separate Ausweisen von beweglichem Inventar wie Einbauküchen kann die Bemessungsgrundlage reduzieren. Wichtig ist dabei immer die Einhaltung aller rechtlichen Voraussetzungen.
3. Was passiert, wenn man die Grunderwerbsteuer nicht zahlt?
Ohne Zahlung der Grunderwerbsteuer stellt das Finanzamt keine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Diese ist jedoch zwingend erforderlich für die Umschreibung im Grundbuch. Solange die Umschreibung nicht erfolgt ist, bleibt der Verkäufer rechtlicher Eigentümer der Immobilie, obwohl der Kaufvertrag bereits geschlossen wurde. Der Käufer trägt somit das wirtschaftliche Risiko, ohne rechtlich abgesichert zu sein. Zusätzlich entstehen Säumniszuschläge von 1% pro Monat der Verspätung. Nach 30 Tagen kann das Finanzamt Vollstreckungsmaßnahmen einleiten, einschließlich Pfändungen und Zwangsversteigerung. Die Kosten hierfür trägt der säumige Schuldner.
4. Fällt Grunderwerbsteuer auch bei Schenkung oder Erbschaft an?
Bei echten Schenkungen und Erbschaften fällt grundsätzlich keine Grunderwerbsteuer an. Diese Befreiung ist im Grunderwerbsteuergesetz explizit geregelt und soll familieninterne Vermögensübertragungen erleichtern. Allerdings können stattdessen Schenkungssteuer oder Erbschaftssteuer anfallen, die nach anderen Regelungen berechnet werden und deutlich höhere Freibeträge vorsehen. Vorsicht ist jedoch bei Schenkungen mit Auflagen geboten: Wenn beispielsweise ein lebenslanges Wohnrecht oder Nießbrauch vereinbart wird, kann für den Wert dieser Auflage anteilig Grunderwerbsteuer entstehen. Auch scheinbare Schenkungen, die tatsächlich Kaufverträge mit symbolischen Kaufpreisen darstellen, unterliegen der vollen Besteuerung.
5. Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer bei einem Hauskauf für 300.000 Euro?
Die Höhe hängt ausschließlich vom Bundesland ab, in dem sich die Immobilie befindet. Bei einem Hausverkauf mit 300.000 Euro Kaufpreis ergeben sich folgende Steuerbeträge: In Bayern mit dem niedrigsten Satz von 3,5% fallen 10.500 Euro an. In Baden-Württemberg, Niedersachsen und anderen Bundesländern mit 5,0% sind es 15.000 Euro. Hessen, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern verlangen bei 6,0% bereits 18.000 Euro. Am teuersten wird es in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Schleswig-Holstein und dem Saarland mit 6,5%, wo 19.500 Euro fällig werden. Der Unterschied zwischen dem günstigsten und teuersten Bundesland beträgt somit 9.000 Euro – eine erhebliche Summe, die bei der Standortwahl berücksichtigt werden sollte.
6. Kann ich als Vermieter die Grunderwerbsteuer von der Steuer absetzen?
Ja, bei vermieteten Immobilien ist die Grunderwerbsteuer vollständig steuerlich absetzbar. Sie wird zu den Anschaffungskosten der Immobilie hinzugerechnet und über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei Altbauten (vor 1925 errichtet) erfolgt die Abschreibung mit 2,5% jährlich, bei neueren Gebäuden mit 2% pro Jahr. Die Grunderwerbsteuer erhöht somit die jährlichen Werbungskosten und reduziert die Steuerlast aus den Mieteinnahmen. Bei gewerblich genutzten Immobilien gilt dasselbe Prinzip über die Betriebsausgaben. Eigennutzer hingegen können die Grunderwerbsteuer nicht steuerlich geltend machen, da keine Einkünfteerzielung vorliegt. Eine nachträgliche Änderung der Nutzungsart kann jedoch zu einer teilweisen steuerlichen Berücksichtigung führen.
7. Muss ich Grunderwerbsteuer zahlen, wenn ich von meinen Eltern kaufe?
Nein, der Verkauf zwischen Verwandten in gerader Linie ist grunderwerbsteuerfrei. Diese Befreiung von Grunderwerbsteuer für Familie umfasst Eltern, Kinder, Großeltern, Enkel sowie Ehepartner und eingetragene Lebenspartner. Auch Stiefkinder und Schwiegerkinder sind einbezogen. Die Befreiung gilt unabhängig vom Kaufpreis und erfordert lediglich den Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses. Wichtig: Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen und Nichten sind nicht befreit und müssen die volle Grunderwerbsteuer zahlen. Bei Adoptionen erlischt das ursprüngliche Verwandtschaftsverhältnis, sodass nur die neue Verwandtschaft zur Adoptivfamilie für die Befreiung zählt. Lebensgefährten ohne Trauschein oder eingetragene Partnerschaft müssen ebenfalls die volle Steuer entrichten. Diese Regelung gilt auch bei einem Hausverkauf innerhalb der Familie und kann erhebliche Steuerersparnisse bedeuten. Häufig wird fälschlicherweise auch die Schreibweise Grunderwerbssteuer verwendet, rechtlich korrekt ist jedoch die Bezeichnung „Grunderwerbsteuer“.
8. Wie kann ich beim Neubau Grunderwerbsteuer sparen?
Die effektivste Methode ist die zeitliche und rechtliche Trennung von Grundstückskauf und Hausbau. Kaufen Sie zunächst nur das unbebaute Grundstück und warten mindestens sechs Monate, bevor Sie den Bauvertrag mit einem völlig unabhängigen Bauunternehmen abschließen. So zahlen Sie nur auf den Grundstückspreis Grunderwerbsteuer, nicht auf die oft deutlich höheren Baukosten. Bei einem Gesamtprojekt von 500.000 Euro (150.000 Euro Grundstück, 350.000 Euro Hausbau) sparen Sie in Hessen beispielsweise 21.000 Euro gegenüber einem Komplettvertrag. Voraussetzung ist, dass Grundstücksverkäufer und Bauunternehmer wirtschaftlich und rechtlich völlig unabhängig sind. Vorgefertigte Baupläne oder Absprachen zwischen den Parteien können die Gestaltung zunichte machen. Die sogenannte „Schamfrist“ von sechs Monaten sollte unbedingt eingehalten werden.
9. Was ist der Unterschied zwischen Grunderwerbsteuer und Grundsteuer?
Die beiden Steuern haben völlig unterschiedliche Anlässe, Berechnungsgrundlagen und Empfänger. Die Grunderwerbsteuer fällt einmalig beim Kauf einer Immobilie an und wird an das jeweilige Bundesland gezahlt. Sie berechnet sich nach dem Kaufpreis und dem landesspezifischen Steuersatz zwischen 3,5% und 6,5%. Die Grundsteuer hingegen ist eine jährliche Steuer auf den Immobilienbesitz und wird an die Gemeinde entrichtet. Sie berechnet sich nach dem Einheitswert des Grundstücks, dem Grundsteuermessbetrag und dem gemeindlichen Hebesatz. Während die Grunderwerbsteuer nur einmal beim Erwerb anfällt, zahlen Immobilieneigentümer die Grundsteuer jedes Jahr. Bei vermieteten Objekten kann die Grundsteuer über die Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, die Grunderwerbsteuer trägt immer der Eigentümer.
10. Fallen bei zwei Eigentümern auch Grunderwerbsteuern an?
Grunderwerbsteuer bei zwei Eigentümern entsteht nur einmal pro Erwerbsvorgang, unabhängig davon, ob ein oder mehrere Käufer beteiligt sind. Erwerben zwei Personen gemeinsam eine Immobilie, haften sie als Gesamtschuldner für die gesamte Steuerschuld. Das bedeutet, das Finanzamt kann von jedem der beiden Eigentümer die komplette Summe verlangen. In der Praxis teilen sich die Käufer die Steuerlast entsprechend ihren Eigentumsanteilen auf. Verkaufen hingegen zwei Eigentümer getrennte Anteile derselben Immobilie an verschiedene Käufer, entstehen separate Steuerschulden für jeden Erwerbsvorgang. Bei der nachträglichen Übertragung von Eigentumsanteilen zwischen Ehepartnern oder anderen befreiten Personen fällt keine zusätzliche Grunderwerbsteuer an. Komplizierter wird es bei Gesellschaften: Hier können Änderungen der Gesellschafterstruktur grunderwerbsteuerpflichtige Vorgänge auslösen.
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