
Sie benötigen eine professionelle Immobilienbewertung, aber kein aufwendiges Vollgutachten? Dann ist unsere Kurzbewertung die optimale Lösung für Sie. Sie eignet sich besonders für private Zwecke wie Verkaufsvorbereitung, Scheidungsangelegenheiten oder Erbschaftsregelungen. Unsere zertifizierten Sachverständigen erstellen innerhalb von sieben bis zehn Werktagen eine fundierte Werteinschätzung zu transparenten Festpreisen. Eine vor Ort durchgeführte Begutachtung ist inklusive, versteckte Kosten gibt es nicht.
Was ist eine Kurzbewertung und wann ist sie die richtige Wahl?
Eine Kurzbewertung von Immobilien ist eine kompakte Alternative zum umfangreichen Verkehrswertgutachten. Während ein Vollgutachten 60 bis 80 Seiten umfasst und mehrere Wochen Bearbeitungszeit benötigt, konzentriert sich die Kurzbewertung auf die wesentlichen Bewertungskriterien und umfasst 8 bis 20 Seiten.
Kernmerkmale einer professionellen Kurzbewertung:
- Objektive Wertermittlung durch normierte Bewertungsverfahren
- Persönliche Vor-Ort-Besichtigung durch zertifizierte Sachverständige
- Detaillierte Dokumentation von Zustand und wertrelevanten Merkmalen
- Berücksichtigung aktueller Marktdaten und regionaler Besonderheiten
- Verzicht auf umfangreiche rechtliche Herleitungen und Anlagen
Die Kurzbewertung eignet sich hervorragend für private Anliegen, bei denen keine behördliche oder gerichtliche Anerkennung erforderlich ist. Sie bietet eine kostengünstige und zeitsparende Möglichkeit, den realistischen Marktwert Ihrer Immobilie zu ermitteln.
Rechtliche Einordnung und Grenzen
Wichtig zu wissen: Ein Kurzgutachten ist vor Gericht oder bei Behörden nicht anerkannt. Für steuerrechtliche Belange, Gerichtsverfahren oder Bankfinanzierungen ist stets ein Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB erforderlich. Die fachliche Qualität der Wertermittlung ist jedoch identisch, lediglich der Umfang der Dokumentation unterscheidet sich.
Anwendungsbereiche: Wann benötigen Sie eine Kurzbewertung?
Immobilienverkauf und Marktpositionierung
Ein Kurzgutachten ist die ideale Grundlage für eine erfolgreiche Vermarktung von Häusern oder Wohnungen. Sie erhalten eine objektive Preiseinschätzung, die weder zu niedrig angesetzt noch unrealistisch überhöht ist. Dadurch wird die Vermarktungszeit erheblich verkürzt und kostspielige Preiskorrekturen während des Verkaufsprozesses vermieden.
Vorteile beim Verkauf:
- Realistische Preisfindung basierend auf Marktdaten
- Professionelle Argumentationsgrundlage gegenüber Kaufinteressenten
- Vermeidung von Preisverhandlungen aufgrund unrealistischer Vorstellungen
- Beschleunigung des Verkaufsprozesses durch angemessene Preisgestaltung
Scheidung und Vermögensaufteilung
Bei einvernehmlichen Trennungen bietet ein Kurzgutachten für Immobilien eine neutrale Bewertungsgrundlage für die Vermögensaufteilung. Die objektive Wertermittlung durch einen unabhängigen Sachverständigen schafft Transparenz und vermeidet Streitigkeiten zwischen den Parteien.
Einsatzbereiche bei Scheidung:
- Bewertung des gemeinsamen Eigenheims für Zugewinnausgleich
- Wertermittlung bei Auszahlung eines Partners
- Grundlage für außergerichtliche Einigungen
- Vermeidung kostspieliger gerichtlicher Auseinandersetzungen
Erbangelegenheiten und Nachlassregelung
Ein Kurzgutachten einer Immobilie kann Erbengemeinschaften dabei unterstützen, den Nachlass fair aufzuteilen. Insbesondere bei mehreren Erben schafft eine professionelle Bewertung Klarheit über die Vermögenswerte und ermöglicht einvernehmliche Lösungen.
Kaufentscheidung und Investmentprüfung
Potenzielle Käufer nutzen ein Kurzgutachten beim Hauskauf zur objektiven Bewertung des Kaufobjekts. Dies ist besonders wertvoll bei älteren Immobilien oder komplexeren Objekten, bei denen der Zustand und damit der angemessene Kaufpreis schwer einzuschätzen sind.
Unser Bewertungsprozess: Von der Anfrage bis zum fertigen Gutachten
Kostenlose Erstberatung und Angebotserstellung
Jede Bewertung beginnt mit einem unverbindlichen Beratungsgespräch. Dabei analysieren wir Ihren konkreten Bedarf, klären den Bewertungsanlass und erstellen ein transparentes Festpreisangebot. Die Kosten für ein Kurzgutachten für Häuser richten sich nach Objektart, Größe und Komplexität der Bewertung.
Vor-Ort-Besichtigung durch zertifizierte Sachverständige
Nach Auftragserteilung vereinbaren wir zeitnah einen Besichtigungstermin. Unsere Sachverständigen führen eine umfassende Begutachtung des Objekts durch, die folgende Aspekte umfasst:
Prüfungsschwerpunkte:
- Bausubstanz und Instandhaltungszustand
- Energetische Bewertung von Gebäudehülle und Anlagentechnik
- Identifikation von Baumängeln und Schadenspotentialen
- Bewertung von Modernisierungsmaßnahmen und Ausstattungsstandard
- Dokumentation aller wertrelevanten Merkmale mittels Fotografie
Normierte Wertermittlungsverfahren
Die eigentliche Bewertung erfolgt nach den anerkannten Wertermittlungsverfahren der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Je nach Objekttyp wenden wir das Vergleichswert-, Sachwert- oder Ertragswertverfahren an.
Verfahrensauswahl nach Objekttyp:
- Vergleichswertverfahren: insbesondere bei Eigentumswohnungen
- Sachwertverfahren: Besondere Immobilien wie bspw. Ein- und Zweifamilienhäuser
- Ertragswertverfahren: Vermietete Objekte und Renditeobjekte
Gutachtenerstellung und Übergabe
Sie erhalten Ihr Kurzgutachten zur Immobilienbewertung sowohl in digitaler Form als auch als gebundene Ausführung. Das Gutachten enthält alle wesentlichen Bewertungsgrundlagen, eine detaillierte Objektbeschreibung sowie eine nachvollziehbare Herleitung des ermittelten Marktwertes.
Kosten und Leistungsumfang: Transparente Preisgestaltung
Festpreisgarantie ohne Nachkalkulationen
Die Kosten für ein Kurzgutachten einer Immobilie werden vorab als Festpreis vereinbart. Das schafft Planungssicherheit.
Zusatzleistungen nach Bedarf
Für besondere Anforderungen bieten wir ergänzende Services an. Dazu zählen beispielsweise eine Wohnflächenberechnung nach Wohnflächenverordnung, die Auswertung von Grundbuchlasten oder die Bewertung spezieller Ausstattungsmerkmale.
Kostentransparenz und Vergleichswerte
Ein Kurzgutachten für eine Eigentumswohnung ist deutlich kostengünstiger als ein Verkehrswertgutachten. Die Ersparnis liegt typischerweise bei 30–50 % der Kosten eines Vollgutachtens, bei vergleichbarer fachlicher Qualität der Wertermittlung.
Kurzbewertung vs. Verkehrswertgutachten: Der entscheidende Unterschied
Umfang und Bearbeitungszeit im Vergleich
| Kriterium | Kurzbewertung | Verkehrswertgutachten |
|---|---|---|
| Seitenumfang | 8-20 Seiten | 40-80 Seiten |
| Bearbeitungszeit | 7-10 Werktage | 2-4 Wochen |
| Wertermittlungsverfahren | 1 Verfahren | Bis zu 2 Verfahren |
| Rechtliche Anerkennung | Nur privat | Behörden & Gerichte |
| Kosten für ein Wertgutachten einer Immobilie | Reduziert | Vollumfänglich |
Rechtliche Verwendbarkeit
Der entscheidende Unterschied liegt in der rechtlichen Anerkennung. Ein Verkehrswertgutachten kann vor Gericht, bei Behörden und für steuerliche Zwecke verwendet werden, eine Kurzbewertung hingegen ist ausschließlich für private Anliegen geeignet.
Verkehrswertgutachten erforderlich bei:
- Gerichtlichen Auseinandersetzungen und Zwangsversteigerungen
- Steuerlichen Bewertungen für Finanzamt
- Bankfinanzierungen und Beleihungswertermittlungen
- Erbschafts- und Schenkungssteuerverfahren
Qualität der Wertermittlung
Trotz des reduzierten Umfangs entspricht die fachliche Qualität der Bewertung den gleichen Standards. Die Wertermittlung erfolgt nach identischen Methoden und mit identischen Marktdaten, lediglich die Dokumentationstiefe unterscheidet sich.
Warum professionelle Bewertung: Ihre Vorteile auf einen Blick
Zertifizierte Sachverständige mit Marktexpertise
Unsere Sachverständigen verfügen über langjährige Erfahrung in der Immobilienbewertung und sind nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. Sie kennen die regionalen Marktgegebenheiten und bewerten Ihre Immobilie nach aktuellen Standards.
Objektive und neutrale Bewertung
Im Gegensatz zu interessengeleiteten Maklerbewertungen erfolgt unsere Wertermittlung völlig neutral. Wir haben kein kommerzielles Interesse am Bewertungsergebnis und arbeiten ausschließlich im Auftrag unserer Mandanten.
Bundesweite Abdeckung mit regionaler Kompetenz
Dank unseres Netzwerks regionaler Sachverständiger sind wir bundesweit tätig, ohne die lokale Marktkenntnis zu verlieren. So sind wir in der Lage, auch in ländlichen Gebieten oder Sondermärkten präzise Bewertungen durchzuführen.
Unverbindliche Anfrage



Häufig gestellte Fragen zur Kurzbewertung
Was kostet eine Kurzbewertung für meine Immobilie?
Die Kosten für eine professionelle Kurzbewertung richten sich nach verschiedenen Faktoren, wie beispielsweise dem Objekttyp, der Größe und der Bewertungskomplexität. Für Standardimmobilien wie Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen oder Reihenhäuser mit einer Wohnfläche von maximal 160 m² bieten wir transparente Pauschalpreise an. Diese beginnen im unteren vierstelligen Bereich und umfassen alle erforderlichen Leistungen von der Vor-Ort-Besichtigung bis zur Übergabe des Gutachtens. Bei größeren oder komplexeren Objekten erstellen wir individuelle Angebote, die sich nach dem tatsächlichen Bewertungsaufwand richten.
Wie lange dauert die Erstellung einer Kurzbewertung?
In der Regel erhalten Sie Ihr fertiges Kurzgutachten innerhalb von sieben bis zehn Werktagen nach dem Vor-Ort-Besichtigungstermin. Diese schnelle Bearbeitung ist durch unsere strukturierten Bewertungsprozesse und die konzentrierte Darstellung der wesentlichen Bewertungskriterien möglich. Bei besonders eiligen Angelegenheiten können wir die Bearbeitungszeit auf Anfrage oft verkürzen. Die Terminvereinbarung für die Objektbesichtigung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Tage nach Auftragserteilung, abhängig von Ihrer Verfügbarkeit und der regionalen Auslastung unserer Sachverständigen. Dank unseres bundesweiten Netzwerks können wir auch kurzfristige Anfragen meist zeitnah bearbeiten.
Welche Unterlagen benötigen Sie für die Kurzbewertung?
Um eine präzise Kurzbewertung von Immobilien durchführen zu können, benötigen wir verschiedene Dokumente, die den rechtlichen Status und die technischen Eigenschaften beschreiben. Unverzichtbar sind ein aktueller Grundbuchauszug, eine Flurkarte oder ein Lageplan sowie vorhandene Bauzeichnungen. Der aktuelle Energieausweis liefert wichtige Informationen für die energetische Bewertung. Bei Eigentumswohnungen ist außerdem die Teilungserklärung erforderlich. Flächenberechnungen, Baubeschreibungen und eine Übersicht über wesentliche Modernisierungsmaßnahmen der letzten Jahre sind ebenfalls hilfreich. Bei vermieteten Objekten benötigen wir die Mietverträge, um den Ertrag zu ermitteln. Fehlende Unterlagen können wir gegen Aufpreis bei den entsprechenden Behörden beschaffen oder durch eine Vor-Ort-Begehung ergänzen.
Ist eine Kurzbewertung vor Gericht verwendbar?
Nein, ein Kurzgutachten ist nicht gerichtlich anerkannt und darf nicht für Rechtsstreitigkeiten, Zwangsversteigerungsverfahren oder behördliche Zwecke verwendet werden. Hierfür ist ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB erforderlich, das alle rechtlichen Anforderungen erfüllt und eine umfassende Dokumentation enthält. Eine Kurzbewertung eignet sich ausschließlich für private Anliegen wie die Verkaufsvorbereitung, einvernehmliche Scheidungsvereinbarungen, Erbschaftsregelungen innerhalb der Familie oder persönliche Vermögensübersichten. Sollte sich nachträglich herausstellen, dass Sie doch ein gerichtlich anerkanntes Gutachten benötigen, können wir Ihre Kurzbewertung gegen Aufpreis zu einem vollständigen Verkehrswertgutachten erweitern. Bereits geleistete Arbeiten werden dabei angerechnet.
Was unterscheidet Ihre Kurzbewertung von einer Online-Bewertung?
Der fundamentale Unterschied liegt in der persönlichen Vor-Ort-Begutachtung durch zertifizierte Sachverständige. Während Online-Bewertungstools ausschließlich auf statistischen Daten und automatisierten Algorithmen basieren, fließen in unsere Kurzbewertung die individuellen Eigenschaften Ihrer Immobilie ein. Unsere Experten bewerten den aktuellen Instandhaltungszustand, identifizieren Baumängel und besondere Ausstattungsmerkmale und berücksichtigen mikroörtliche Faktoren, die Online-Tools nicht erfassen können. Die Bewertung erfolgt nach normierten und rechtlich anerkannten Verfahren statt nach proprietären Algorithmen unbekannter Qualität. Zudem erhalten Sie eine detaillierte schriftliche Dokumentation mit Begründung des Wertansatzes. Diese dient als seriöse Argumentationsgrundlage bei Verhandlungen oder Entscheidungen. Online-Bewertungen können bestenfalls eine erste Orientierung bieten, sie ersetzen jedoch niemals eine professionelle Bewertung durch einen Sachverständigen.
Kann eine Kurzbewertung später zu einem Vollgutachten erweitert werden?
Ja, eine Kurzbewertung kann jederzeit in ein vollwertiges Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB umgewandelt werden. Das ist sinnvoll, wenn Sie nachträglich ein gerichtlich anerkanntes Gutachten für steuerliche Zwecke, Rechtsstreitigkeiten oder Bankfinanzierungen benötigen. Bei der Erweiterung werden bereits durchgeführte Arbeiten wie die Objektbesichtigung, Datenerhebung und Grundlagenbewertung vollständig angerechnet. Es fallen somit nur die Mehrkosten für die zusätzliche Dokumentation und rechtliche Aufbereitung an. Die Erweiterung umfasst dann die ausführliche Herleitung aller Bewertungsparameter, umfangreiche Anlagen wie Grundbuchauszüge und Bauzeichnungen sowie die rechtlich erforderliche Dokumentationstiefe. Der zusätzliche zeitliche Aufwand beträgt etwa eine bis zwei Wochen, da keine erneute Objektbesichtigung erforderlich ist.
Wie neutral und objektiv ist Ihre Bewertung?
Unsere Sachverständigen arbeiten vollständig unabhängig und neutral, ohne kommerzielle Interessen am Bewertungsergebnis zu haben. Anders als Makler, die oft ein Interesse an niedrigen Bewertungen für bessere Vermarktungschancen haben, oder Banken, die ebenfalls konservativ bewerten, um Risiken zu minimieren, erfolgt unsere Kurzbewertung ausschließlich im Interesse einer objektiven Wertermittlung. Wir wenden ausschließlich normierte und rechtlich anerkannte Bewertungsverfahren an und stützen uns auf verifizierte Marktdaten und Vergleichswerte. In die Bewertung fließen sowohl wertsteigernde als auch wertmindernde Faktoren gleichermaßen ein. Unsere Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 verpflichtet uns zu höchsten Qualitätsstandards und regelmäßigen Fortbildungen. Diese Neutralität ist besonders wertvoll bei Scheidungsangelegenheiten oder Erbstreitigkeiten, da in diesen Fällen das Vertrauen aller Parteien in die Bewertung von entscheidender Bedeutung ist.
Decken Sie auch ländliche Gebiete ab?
Ja, dank unseres bundesweiten Netzwerks regionaler Sachverständiger sind wir auch in ländlichen Gebieten und kleineren Gemeinden für Sie tätig. Gerade in dünn besiedelten Regionen ist lokale Marktkenntnis besonders wichtig, da weniger Vergleichsdaten verfügbar sind und regionale Besonderheiten stärker ins Gewicht fallen. Unsere regionalen Partner kennen die örtlichen Gegebenheiten, Entwicklungstrends und besonderen Marktfaktoren ihrer Gebiete aus langjähriger Erfahrung. Dadurch sind wir in der Lage, auch außerhalb der Ballungszentren präzise Bewertungen durchzuführen, wo Online-Tools aufgrund mangelnder Datengrundlage oft versagen. Die Anfahrtskosten sind bei angemessenen Distanzen bereits in unseren Pauschalpreisen enthalten. Bei sehr abgelegenen Objekten können zusätzliche Anfahrtskosten anfallen, die wir Ihnen jedoch vorab transparent kommunizieren. Die fachliche Qualität unserer Kurzbewertung ist stets gleichbleibend hoch, unabhängig von der geografischen Lage.
Was passiert, wenn Baumängel entdeckt werden?
In unserer Kurzbewertung werden Baumängel und Schäden systematisch dokumentiert und fließen wertmindernd in die Bewertung ein. Dabei unterscheiden wir zwischen sichtbaren Mängeln, die bei der Begehung festgestellt werden, und potenziellen Schäden, die sich aus dem Gebäudealter oder der Bauweise ergeben. Jeder identifizierte Mangel wird fotografisch festgehalten, hinsichtlich seiner Auswirkungen auf die Bausubstanz bewertet und hinsichtlich der Kosten für eine fachgerechte Instandsetzung geschätzt. Diese Schätzungen basieren auf aktuellen Handwerkerpreisen und berücksichtigen das regional übliche Kostenniveau. Die Wertminderung durch Baumängel wird transparent dargestellt und vom theoretischen Idealwert des Objekts abgezogen. Bei schwerwiegenden Mängeln empfehlen wir die Einholung zusätzlicher Fachgutachten durch Spezialisten, um das volle Schadensausmaß zu ermitteln. Diese Informationen sind besonders wertvoll für Kaufentscheidungen oder Verkaufspreisverhandlungen.
Können Sie auch vermietete Immobilien bewerten?
Ja, wir bewerten ebenfalls vermietete Objekte. Dafür benötigen wir alle aktuellen Mietverträge, eine Aufstellung der Bewirtschaftungskosten der letzten Jahre und Informationen zu geplanten Modernisierungsmaßnahmen. Im Rahmen der Kurzbewertung analysieren wir sowohl die Substanz des Gebäudes als auch die Nachhaltigkeit der Mieteinnahmen. Wir bewerten die Angemessenheit der aktuellen Mieten im Vergleich zu den ortsüblichen Mieten und berücksichtigen mögliche Risiken durch Miet- oder Nachvermietungsausfälle. Von besonderer Bedeutung ist die Einschätzung des Instandhaltungsbedarfs, da dieser die Rendite direkt beeinflusst. Bei gemischt genutzten Objekten oder komplexeren Mietstrukturen kann der Bewertungsaufwand höher ausfallen. Dies kommunizieren wir transparent in der Angebotserstellung. Das Ergebnis ist eine realistische Einschätzung des Ertragswerts als Kapitalanlage.
Immobilienbewertung
Die hier dargestellten Informationen dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung. Immobilienbewertungen unterliegen komplexen rechtlichen Bestimmungen, die eine fachkundige Einzelfallprüfung erfordern.


