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Michael Luibrand, Geschäftsführer
Die Dr. Timmer & Luibrand GmbH ist Ihr verlässlicher Partner in Rodgau, wenn es um präzise und fundierte Immobilienbewertungen geht. Ob für Kauf, Verkauf oder zur Sicherung von Finanzierungen – unsere Bewertungen bieten Ihnen eine solide Entscheidungsgrundlage. Im Rahmen einer detaillierten Analyse berücksichtigen wir alle relevanten Einflussfaktoren, wie etwa die Lage, den Zustand der Immobilie und die aktuelle Marktentwicklung, um Ihnen eine präzise Einschätzung des Marktwerts zu liefern. Als öffentlich bestellte und zertifizierte Sachverständigen für Immobilienbewertung erstellen wir Gutachten, die nicht nur detailliert und transparent sind, sondern auch bei Ämtern und Gerichten volle Anerkennung finden. Unser Team gewährleistet dabei eine gründliche und fachgerechte Bearbeitung, sodass Sie stets auf eine exakte Wertanalyse vertrauen können.
Ob Hausverkauf, Erbschaft oder Scheidung – wer den genauen Marktwert einer Immobilie in Rodgau bewerten lassen möchte, steht vor einer Entscheidung mit weitreichenden finanziellen Konsequenzen. Rodgau, eingebettet in den südlichen Landkreis Offenbach und verkehrsgünstig an der S-Bahn-Linie S2 nach Frankfurt gelegen, zählt zu den gefragten Wohnlagen der Rhein-Main-Region. Die Kombination aus ländlicher Wohnqualität, guter Infrastruktur und Nähe zur Metropole treibt die Immobilienpreise in Stadtteilen wie Nieder-Röden, Jügesheim oder Weiskirchen in die Höhe. Eine fundierte Wertermittlung durch einen qualifizierten Sachverständigen für Immobilienbewertung sichert Sie vor Fehlinvestitionen und rechtlichen Risiken.
Die Gründe für eine professionelle Wertermittlung einer Immobilie in Rodgau sind vielfältig. Privatpersonen, Unternehmen und Behörden benötigen belastbare Gutachten für die unterschiedlichsten Zwecke. Ein qualifizierter Immobiliengutachter liefert dabei die rechtlich und fachlich abgesicherte Grundlage für Ihre Entscheidung.
Regionale Besonderheit: Immobilienmarkt Rodgau Rodgau besteht aus den fünf Stadtteilen Dudenhofen, Jügesheim, Nieder-Roden, Hainhausen und Weiskirchen, die sich in ihrer Lage und ihrem Preisniveau teils stark unterscheiden. Die S-Bahn-Anbindung über die Linie S2 macht Rodgau besonders attraktiv für Berufspendler, die nach Frankfurt, Offenbach oder Darmstadt fahren. Hinzu kommen denkmalgeschützte Bestandsobjekte in den historischen Ortskernen, die besondere Anforderungen an die Wertermittlung stellen. Nur ein ortskundiger Immobilien-Sachverständiger kann all diese regionalen Faktoren in die Bewertung einfließen lassen.
Nicht jede Bewertungsaufgabe erfordert ein vollständiges Verkehrswertgutachten für Rodgau gemäß § 194 BauGB. Je nach Verwendungszweck kommen unterschiedliche Gutachtenformen in Betracht. Die folgende Tabelle bietet Ihnen einen strukturierten Überblick über die gängigen Optionen, damit Sie die richtige Wahl treffen können.
| Merkmal | Verkehrswertgutachten | Kurzgutachten | Restnutzungsdauergutachten |
|---|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 194 BauGB, ImmoWertV | Fachliche Standards | AfA-Gutachten, ImmoWertV |
| Gerichtsfestigkeit | ✓ Ja | ✗ Nein | ✓ Ja (steuerl.) |
| Seitenumfang | 40–70 Seiten | 20–40 Seiten | 10–25 Seiten |
| Bearbeitungszeit | 4–6 Wochen | 2–3 Wochen | 2–4 Wochen |
| Typischer Einsatz | Gericht, Behörde, Erbschaft | Kauf/Verkauf privat | Steueroptimierung AfA |
Das Verkehrswertgutachten ist die umfangreichste und rechtlich verbindlichste Variante. Es wird von Behörden, Gerichten und Finanzbehörden anerkannt (Quelle: § 194 BauGB). Ein Kurzgutachten eignet sich hingegen für private Transaktionen, bei denen kein rechtlich bindender Nachweis erforderlich ist. Das Restnutzungsdauergutachten optimiert die steuerliche Abschreibung (AfA) für vermietete Immobilien und wird vom Bundesfinanzhof ausdrücklich anerkannt (Quelle: BFH-Urteil IX R 14/19).
In Deutschland folgt die Immobilienwertermittlung verbindlichen Regeln. So schreibt die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) drei standardisierte Verfahren vor, die je nach Immobilientyp und verfügbaren Marktdaten zum Einsatz kommen (Quelle: ImmoWertV 2021). Ein qualifizierter Immobiliensachverständiger wählt das geeignete Verfahren aus oder kombiniert mehrere Ansätze.
Vergleichswertverfahren
Dieses Verfahren eignet sich besonders für Eigentumswohnungen und unbebaute Grundstücke, für die ausreichend Vergleichsverkaufsdaten vorliegen. Als Datenbasis dienen die regelmäßig veröffentlichten Bodenrichtwerte und Kaufpreissammlungen des Gutachterausschusses Rodgau und des Gutachterausschusses des Landkreises Offenbach (Quelle: Gutachterausschuss Landkreis Offenbach). Die ermittelten Vergleichspreise werden um objektspezifische Merkmale bereinigt.
Sachwertverfahren
Bei besonderen oder selten gehandelten Immobilien – etwa denkmalgeschützten Gebäuden in den historischen Ortskernen Rodgaus – kommt das Sachwertverfahren zum Einsatz. Dabei wird der Wert aus dem Bodenwert und dem Zeitwert der baulichen Anlagen unter Berücksichtigung von Alterswertminderung und Baukostenindizes errechnet. Die Marktanpassung erfolgt anschließend über den Sachwertfaktor.
Ertragswertverfahren
Das Ertragswertverfahren wird von renditeorientierten Investoren und Banken bevorzugt, um den Wert von Mietobjekten und Gewerbeimmobilien zu ermitteln. Grundlage sind nachhaltig erzielbare Jahresroherträge, die um die Bewirtschaftungskosten bereinigt und mit einem marktüblichen Liegenschaftszinssatz kapitalisiert werden. Für den Rodgauer Mietwohnungsmarkt sind die vom Gutachterausschuss veröffentlichten Liegenschaftszinssätze maßgeblich.
Der Vorteil einer Online-Bewertung ist, dass sie schnell verfügbar und kostenfrei ist und eine erste Orientierung ermöglicht.
Nachteil: Es fehlen Ortskenntnisse, individuelle Objektmerkmale (Denkmalschutz, Modernisierungsstatus, Mikrolage) werden nicht berücksichtigt und es besteht keine Rechtsverbindlichkeit. Banken, Gerichte und das Finanzamt erkennen Online-Schätzungen nicht an.
Fazit: Eine kostenlose Online-Immobilienbewertung für Rodgau ersetzt kein qualifiziertes Gutachten, kann aber als erste Einschätzung dienen, bevor Sie einen Immobiliengutachter in Rodgau beauftragen.
Transparenz und Planbarkeit sind entscheidend, wenn Sie eine Immobilienbewertung in Rodgau in Auftrag geben. Der folgende Ablauf zeigt, was Sie von der ersten Kontaktaufnahme bis zur Übergabe des fertigen Dokuments erwarten können.
Fordern Sie jetzt ein unverbindliches Angebot für Ihr Immobiliengutachten an.
Ein erfahrener Immobiliensachverständiger deckt das gesamte Spektrum der in Rodgau typischen Objekte ab. Von freistehenden Einfamilienhäusern in Weiskirchen über Reihenmittelhäuser in Nieder-Röden bis hin zu Mehrfamilienhäusern und Gewerbeobjekten entlang der Verkehrsachsen – jede Immobilienart stellt spezifische Anforderungen an das Bewertungsverfahren.
Die steuerliche Immobilienbewertung gewinnt zunehmend an Bedeutung, da das Finanzamt seit der Grundsteuerreform und den Änderungen im Erbschaftsteuergesetz verstärkt marktnahe Wertansätze heranzieht. Ein qualifiziertes Wertgutachten kann den vom Finanzamt angesetzten Grundbesitzwert wirksam widerlegen und so Steuernachforderungen minimieren.
Besonders relevant ist das Restnutzungsdauergutachten für vermietete Immobilien. Wenn nachgewiesen werden kann, dass die tatsächliche Restnutzungsdauer eines Gebäudes kürzer ist als die pauschal angenommene steuerliche Nutzungsdauer, erhöht sich die jährliche Absetzung für Abnutzung (AfA) deutlich. Dieser Ansatz wurde vom Bundesfinanzhof (BFH) ausdrücklich bestätigt (Quelle: BFH, Urteil vom 28.07.2021, IX R 25/19). Für Investoren in Rodgauer Bestandsimmobilien kann dies erhebliche Steuervorteile bedeuten.
Denkmalschutz in Rodgau: Besondere Bewertungsaspekte mehrere Gebäude in den historischen Ortskernen Rodgaus, insbesondere in Dudenhofen und Nieder-Röden, stehen unter Denkmalschutz. Dies hat bei der Wertermittlung einen erheblichen Einfluss: Einerseits begrenzen Auflagen die baulichen Veränderungsmöglichkeiten und können den Marktwert drücken, andererseits bestehen steuerliche Vergünstigungen gemäß §§ 7i, 10f, 10g EStG, die eine erhöhte Abschreibung gestatten. Ein auf Denkmalimmobilien spezialisierter Immobiliengutachter muss diese wertbeeinflussenden Faktoren vollständig berücksichtigen. Er kennt zudem die lokalen Denkmalschutzbehörden des Landkreises Offenbach.
Ein qualifizierter Gutachter für Immobilien ist durch seine fachliche Unabhängigkeit, methodische Strenge und rechtliche Verantwortlichkeit von Maklern oder Online-Portalen zu unterscheiden. Während Maklerschätzungen oft die Verkaufsinteressen widerspiegeln, ist ein nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Immobiliensachverständiger zur Objektivität verpflichtet.
Benötigen Sie eine gerichtsfeste oder steuerlich verwertbare Immobilienbewertung in Rodgau? Unser Team aus zertifizierten Immobiliensachverständigen steht Ihnen zur Seite. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch!
Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen? Dann ist es von zentraler Bedeutung, den aktuellen Marktwert zu kennen. Eine professionelle Bewertung von einem erfahrenen Immobilienbewerter wie der Dr. Timmer & Luibrand GmbH gewährleistet, dass Sie einen realistischen Verkaufspreis ansetzen.
In vielen Fällen sind Immobilien Gegenstand von Erbschaften oder Schenkungen. Der richtige Wert einer Immobilie spielt dabei nicht nur für steuerliche Belange eine Rolle, sondern auch bei der Verteilung von Erbanteilen.
Banken und Kreditinstitute verlangen oft ein Gutachten, um den Wert eines Objekts für die Finanzierung zu ermitteln. Die Dr. Timmer & Luibrand GmbH erstellt Bewertungen, die den Anforderungen der Kreditinstitute gerecht werden.
Bei einer Trennung oder Scheidung hilft ein unabhängiges Gutachten, eine faire Lösung zu finden und klare Verhältnisse zu schaffen.
Rodgau ist bekannt für einen dynamischen und vielfältigen Immobilienmarkt, in dem die Immobilienpreise je nach Stadtteil und Nachfrage erheblich variieren. Hier kommt das Fachwissen der Dr. Timmer & Luibrand GmbH zum Tragen. Mit fundierter Kenntnis des Rodgauer Immobilienmarktes führen wir jede Bewertung detailliert und ganzheitlich durch, um Ihnen eine genaue und praxisnahe Werteinschätzung zu bieten. Dabei fließen Aspekte wie Lage, baulicher Zustand, aktuelle Markttrends und rechtliche Vorgaben in die Analyse mit ein. Egal ob Wohnobjekt oder Gewerbeimmobilie – unser Team liefert Ihnen eine klare und verlässliche Einschätzung, die Ihnen echte Orientierung und Sicherheit gibt.
Wir bieten Ihnen ein umfassendes Spektrum an Bewertungsservices, die speziell auf die Bedürfnisse Ihres Immobilienmarkts zugeschnitten sind:
Ein Verkehrswertgutachten ist die umfassendste und detaillierteste Form der Immobilienbewertung. Unser Team erstellt ein präzises Vollgutachten, das alle wesentlichen Faktoren – wie Lage, baulichen Zustand, Marktumfeld und rechtliche Rahmenbedingungen – berücksichtigt, um den aktuellen Verkehrswert Ihrer Immobilie objektiv zu ermitteln.
Für Mieter und Vermieter ist ein Mietwertgutachten ideal, um eine faire, marktgerechte Miete zu ermitteln. Wir bei der Dr. Timmer & Luibrand GmbH kennen die ortsüblichen Mietpreise und erstellen Ihnen ein Gutachten, das den Mietwert Ihrer Immobilie rechtssicher festlegt. Ob Sie neu vermieten oder die Miete anpassen möchten – so haben Sie eine fundierte Orientierung.
Bei der steuerlichen Kaufpreisaufteilung geht es darum, den Kaufpreis einer Immobilie korrekt auf die einzelnen Bestandteile – wie Gebäude- und Grundstückswert – aufzuteilen. Diese Aufteilung ist besonders wichtig für steuerliche Absetzungen und kann Ihnen bei der Optimierung Ihrer Steuerlast helfen. Unsere Experten analysieren detailliert alle relevanten Parameter und erstellen eine professionelle Aufteilung, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht und in Ihrer Steuererklärung genutzt werden kann. So können Sie die Immobilie steuerlich optimal nutzen und profitieren von einer transparenten und präzisen Bewertung.
Das Kurzgutachten ist eine kompakte und kostengünstigere Alternative zum Vollgutachten. Es eignet sich hervorragend für Entscheidungen, die eine grobe Einschätzung des Immobilienwerts erfordern, wie z. B. bei einer Neuvermietung oder ersten Kaufüberlegungen. Auch bei Erbschaftsangelegenheiten kann ein Kurzgutachten hilfreich sein. In einem Kurzgutachten werden die wichtigsten Einflussfaktoren wie Lage, Zustand und Nutzung der Immobilie untersucht und in einem übersichtlichen Format dargestellt. Unsere Sachverständigen erstellen dieses präzise, aber verkürzte Gutachten schnell und effizient – perfekt, wenn Sie eine schnelle, aber dennoch fundierte Bewertung benötigen.
Unsere Immobilienberatung begleitet Sie sicher durch den gesamten Kauf- oder Verkaufsprozess – von der Marktanalyse über die Bewertung bis hin zur Vertragsverhandlung. Besonders bei komplexen oder emotionalen Immobiliengeschäften ist es wichtig, einen erfahrenen Partner an der Seite zu haben, der Ihre Interessen vertritt und Sie objektiv berät. Unsere Berater unterstützen Sie bei der Auswahl und Prüfung der passenden Immobilie oder des idealen Käufers und begleiten Sie in Verhandlungen, damit Sie bestmögliche Ergebnisse erzielen.
Sie erreichen uns ganz einfach über unser Kontaktformular auf der Website oder telefonisch unter der Rufnummer +49 (0) 711 2551 2550. Unser Team wird sich schnellstmöglich bei Ihnen melden, um einen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren.
In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir gemeinsam Ihre spezifischen Anforderungen und Wünsche. Wir besprechen den Anlass der Bewertung, die Art der Immobilie und klären, welche Gutachtenart für Sie am besten geeignet ist. So stellen wir sicher, dass Sie eine Bewertung erhalten, die genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.
Auf Basis unseres Erstgesprächs erstellen wir ein individuelles Angebot, das exakt auf Ihre Immobilie und die erforderliche Bewertungsart zugeschnitten ist. In diesem Angebot erhalten Sie auch einen detaillierten Kostenvoranschlag mit Festpreisgarantie, sodass Sie von Anfang an über die exakten Kosten informiert sind.
Wenn Sie unserem Angebot zustimmen, unterzeichnen Sie es einfach und senden es an uns zurück. Sobald das unterzeichnete Dokument bei uns eingegangen ist, werden wir sofort für Sie tätig.
Wir vereinbaren mit Ihnen bzw. mit Ihren MIetern einen Ortstermin und nehmen vor Ort die Objektdaten auf. Parallel fragen wir alle weiteren benötigten Unterlagen bei den Behörden an. Unsere erfahrenen Gutachter prüfen Ihre Immobilie und erfassen alle notwendigen Daten, um eine präzise und fundierte Bewertung vorzunehmen. Nach der Finalisierung der Gutachtenerstellung kommt das Vier-Augen-Prinzip zur Anwendung und ein zweiter erfahrener Gutachten prüft das Immobiliengutachten.
Mit internationaler Expertise und der jährlichen Durchführung zahlreicher Gutachten und Kaufpreisaufteilungen bieten wir Ihnen in Rodgau Immobilienbewertungen, die Sie vertrauensvoll nutzen können. Unsere Gutachten genießen Anerkennung bei Banken, Gerichten und Behörden und bieten Ihnen eine transparente und fachgerechte Basis für Ihre Entscheidungen. Die Dr. Timmer & Luibrand GmbH steht als Ihr Partner für eine akkurate und objektive Immobilienbewertung in Rodgau an Ihrer Seite.
Für eine zuverlässige Bewertung Ihrer Immobilie ist fachliche Kompetenz entscheidend. Dr. Timmer & Luibrand stehen für realistische, zeitnahe und professionelle Immobilienbewertungen – sichern Sie sich jetzt Ihre unverbindliche Erstberatung.
Gerne über das Kontaktformular rechts oder Sie rufen uns an unter der
Für ein vollständiges Verkehrswertgutachten benötigen Sie in der Regel die folgenden Dokumente: einen aktuellen Grundbuchauszug (nicht älter als drei Monate), Grundrisse aller Geschosse, den gültigen Energieausweis, aktuelle Nebenkostenabrechnungen, einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis, die Teilungserklärung und Protokolle der Eigentümerversammlung. Bei vermieteten Objekten sind zusätzlich alle aktuellen Mietverträge relevant. Für denkmalgeschützte Immobilien ist darüber hinaus die Denkmalschutzurkunde der zuständigen Behörde im Landkreis Offenbach erforderlich. Fehlende Unterlagen kann der Sachverständige häufig über ämterinterne Anfragen beschaffen, was jedoch die Bearbeitungszeit verlängert. Eine vollständige Unterlagenmappe beschleunigt den Prozess erheblich.
Einem Immobiliengutachten ist keine gesetzlich festgelegte Gültigkeitsdauer vorgeschrieben. In der Praxis orientiert man sich jedoch an der Stabilität des Immobilienmarktes: In einem dynamischen Umfeld wie dem Rhein-Main-Gebiet, zu dem Rodgau gehört, gilt ein Gutachten spätestens nach 12 bis 18 Monaten als veraltet. Gerichte und Finanzbehörden verlangen in der Regel ein aktuelles Gutachten. Für Beleihungszwecke akzeptieren Banken häufig nur Gutachten, die nicht älter als sechs Monate sind. Bei wesentlichen Marktveränderungen, baulichen Maßnahmen oder rechtlichen Änderungen sollte das Gutachten umgehend aktualisiert werden. Ein Sachverständiger kann ein bestehendes Gutachten gegen reduziertes Honorar fortschreiben, sofern sich der Zustand der Immobilie nicht verändert hat.
Grundsätzlich ja, allerdings nur, wenn es sich um ein vollständiges Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB handelt, das von einem anerkannten Immobiliensachverständigen erstellt wurde. Gerichte prüfen Gutachten auf methodische Korrektheit, Nachvollziehbarkeit der Bewertungsansätze und die Qualifikation des Verfassers. Kurzgutachten und Maklerschätzungen werden dagegen in der Regel nicht als Beweismittel anerkannt. Ein bereits vorliegendes qualifiziertes Gutachten verbessert jedoch Ihre Verhandlungsposition erheblich. Achten Sie darauf, dass der Sachverständige nach DIN EN ISO/IEC 17024 vorweisen kann.
Die Bewertung von Wohnungen in Rodgau erfolgt in der Regel über das Vergleichswertverfahren, da hierfür ausreichend Transaktionsdaten aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses vorliegen. Dabei berücksichtigt der Sachverständige Faktoren wie Wohnfläche, Ausstattungsstandard, Baujahr, Lage innerhalb des Gebäudes (Geschoss, Ausrichtung), Zustand des Gemeinschaftseigentums sowie eventuelle Instandhaltungsrücklagen laut WEG-Protokollen. Die S-Bahn-Anbindung über die Linie S2 wirkt sich positiv auf den Lagefaktor aus und kann den Wert im Vergleich zu weniger gut angebundenen Lagen merklich steigern. Eine vollständige Analyse der Teilungserklärung ist bei jeder WEG-Bewertung obligatorisch.
Der Marktwert (auch Verkehrswert genannt) gemäß § 194 BauGB bezeichnet den Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zum Bewertungsstichtag erzielbar wäre. Der Beleihungswert ist hingegen ein konservativerer, langfristig stabiler Wert, den Kreditinstitute für die Immobilienfinanzierung heranziehen. Er wird gemäß der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) berechnet und liegt in der Regel 10–20 % unter dem aktuellen Marktwert. In der Regel finanzieren Banken bis zu 60–80 % des Beleihungswertes. Für Eigentümer in Rodgau, die eine Anschlussfinanzierung oder Kapitalbeschaffung planen, ist die Kenntnis beider Werte essenziell. Ein qualifizierter Immobiliengutachter kann auf Wunsch beide Werte in einem Gutachten ausweisen.
Der Gutachterausschuss ist ein unabhängiges, öffentlich-rechtliches Gremium, das gemäß §§ 192 ff. BauGB jährlich Bodenrichtwerte und Marktberichte veröffentlicht. Für Rodgau ist der Gutachterausschuss des Landkreises Offenbach zuständig. Die dort geführte Kaufpreissammlung ist eine der wichtigsten Datenquellen für Immobiliensachverständige. Die Bodenrichtwerte geben Auskunft darüber, wie viel ein Quadratmeter unbebautes Land in einer bestimmten Lage wert ist. Gutachter nutzen diese Daten für das Vergleichswert- und das Sachwertverfahren. Eigentümer können Bodenrichtwertkarten kostenpflichtig über das Geoportal Hessen abrufen. Eine Interpretation der Karten erfordert jedoch Fachkenntnisse.
Bei Erbstreitigkeiten innerhalb einer Erbengemeinschaft empfiehlt es sich, frühzeitig einen neutralen Immobiliensachverständigen zu beauftragen, der das Objekt gemäß der ImmoWertV bewertet. Das Ergebnis dient als gemeinsame Bewertungsbasis und kann gegebenenfalls auch vom Nachlassgericht akzeptiert werden. Wichtig: Beauftragt nur ein Erbteil einseitig einen Gutachter, wird die Gegenseite das Gutachten oft anzweifeln. Sinnvoller ist eine gemeinsame Beauftragung. Bei einem Wertausgleich im Rahmen der Erbauseinandersetzung ist der Verkehrswert gemäß § 2041 BGB maßgeblich. Auf Wunsch kann der Sachverständige auch an Schlichtungsgesprächen teilnehmen und seine Methodik erläutern.
Die Restnutzungsdauer (RND) bezeichnet den Zeitraum, über den ein Gebäude bei ordnungsgemäßer Instandhaltung noch wirtschaftlich genutzt werden kann. Sie ist steuerlich relevant, da der Bundesfinanzhof (BFH) bestätigt hat, dass Vermieter eine kürzere als die gesetzlich pauschalierte Nutzungsdauer von 50 Jahren geltend machen können, sofern ein qualifiziertes Gutachten dies belegt (Quelle: BFH, IX R 25/19). Dies erhöht die jährliche AfA-Quote erheblich. Für ältere Bestandsimmobilien in Rodgau, etwa Gebäude aus den 1960er- bis 1980er-Jahren, kann ein Gutachten zur Restnutzungsdauer die Steuerbelastung spürbar reduzieren. Das Gutachten muss den methodischen Anforderungen des BMF-Schreibens vom 22.02.2023 entsprechen.
Wir führen Immobilienbewertungen in allen fünf Rodgauer Stadtteilen durch. Dudenhofen, Jügesheim, Nieder-Roden, Hainhausen und Weiskirchen. Darüber hinaus sind wir in den umliegenden Gemeinden und Städten des Landkreises Offenbach sowie der angrenzenden Kreise tätig. Dazu zählen unter anderem: Münster (Hessen), Seligenstadt, Mainhausen, Hainburg, Obertshausen, Mühlheim am Main, Heusenstamm, Dietzenbach, Dreieich, Langen (Hessen), Egelsbach, Erzhausen, Neu-Isenburg, Offenbach am Main, Frankfurt am Main (Südost), Babenhausen, Dieburg, Groß-Umstadt, Groß-Zimmern und weitere Orte im südlichen Hessen. Sprechen Sie uns an, wenn Ihr Bewertungsobjekt in einem der genannten Orte oder in der näheren Umgebung liegt. Wir klären dann kurzfristig, ob und zu welchen Konditionen wir für Sie tätig werden können.
Die hier dargestellten Informationen dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung. Immobilienbewertungen unterliegen komplexen rechtlichen Bestimmungen, die eine fachkundige Einzelfallprüfung erfordern.