Immobilienbewertung Neukirch

Immobilienbewertung von Dr. Timmer & Luibrand

Für eine zuverlässige Bewertung Ihrer Immobilie ist fachliche Kompetenz entscheidend. Dr. Timmer & Luibrand stehen für realistische, zeitnahe und professionelle Immobilienbewertungen – wir beraten Sie gerne.

Unverbindlich und kostenlos

Michael Luibrand, Geschäftsführer

Zwischen den bewaldeten Hängen des Oberlausitzer Berglands und dem markanten Gipfel des Valtenberg liegt Neukirch, ein staatlich anerkannter Erholungsort mit langer Handwerkstradition. Wer hier ein Haus erbt, eine Wohnung verkaufen möchte oder eine Finanzierung plant, steht schnell vor der Frage nach dem tatsächlichen Wert der Immobilie. Genau an dieser Stelle setzt eine fundierte Immobilienbewertung in Neukirch an: Sie schafft Klarheit, schützt vor Fehlentscheidungen und bildet die Grundlage für Verhandlungen mit Behörden, Banken oder Erbengemeinschaften. Dr. Timmer & Luibrand begleitet Eigentümer, Erben und Investoren in der gesamten Region mit fachlich fundierten Gutachten.

Ihr Partner für professionelle Immobilienbewertungen in Neukirch

Eine belastbare Wertermittlung von Immobilien in Neukirch erfordert mehr als eine grobe Preisschätzung. Unsere zertifizierten Sachverständigen nach DIN EN ISO/IEC 17024 kennen die Besonderheiten des Oberlausitzer Berglands genau, von der Siedlungsstruktur bis zu den typischen Baujahren der Region. Diese Marktkenntnis fließt in jede Bewertung ein und sorgt für belastbare, nachvollziehbare Ergebnisse.

Transparenz beginnt bei uns schon vor Auftragserteilung: Mit einer Festpreisgarantie wissen Sie von Anfang an, welche Kosten auf Sie zukommen. Zusätzlich bieten wir eine kostenlose Erstberatung an, in der wir Ihr Anliegen unverbindlich einordnen und die passende Gutachtenart empfehlen.

Gut zu wissen: Neukirch gliedert sich in mehrere Ortsteile wie Niederneukirch, Oberneukirch, Gottschdorf, Koitzsch, Schmorkau und Weißbach. Jeder dieser Bereiche weist eigene Lagequalitäten auf, die sich messbar auf den Immobilienwert auswirken können.

Wann benötigen Sie eine fachgerechte Immobilienbewertung

Es gibt eine Reihe von Anlässen, bei denen eine professionelle Wertermittlung unverzichtbar wird. Häufig entsteht der Bedarf im Zusammenhang mit Erbschaft oder Schenkung, wenn eine klare Vermögensaufteilung ansteht und das Finanzamt eine belastbare Grundlage für die steuerliche Immobilienbewertung fordert. Auch bei einer Ehescheidung mit anschließender Vermögensauseinandersetzung ist ein gerichtsverwertbares Gutachten oft entscheidend.

Wer eine Immobilie verkaufen möchte, profitiert von einer marktgerechten Preisorientierung, die auf den tatsächlichen Gegebenheiten des Bergland-Immobilienmarkts basiert statt auf reinen Vermutungen. Banken und Kreditinstitute wiederum benötigen für Finanzierungen häufig eine Beleihungswertermittlung, die nach eigenen Regeln erfolgt.

Möchten Sie Ihre Immobilie in Neukirch bewerten lassen, empfiehlt sich zunächst ein klärendes Gespräch, um den passenden Gutachtentyp zu bestimmen. Fordern Sie ein Gutachten an, bevor Sie wichtige finanzielle oder rechtliche Entscheidungen treffen.

Wichtige Gründe für eine Immobilienbewertung

Kauf/Verkauf einer Immobilie

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen? Dann ist es von zentraler Bedeutung, den aktuellen Marktwert zu kennen. Eine professionelle Immobilienbewertung von einem erfahrenen Immobiliensachverständigen wie der Dr. Timmer & Luibrand GmbH gewährleistet, dass Sie einen realistischen Verkaufspreis ansetzen.

Erbschaft und Schenkung

In vielen Fällen sind Immobilien Gegenstand von Erbschaften oder Schenkungen. Der richtige Wert einer Immobilie spielt dabei nicht nur für steuerliche Belange eine Rolle, sondern auch bei der Verteilung von Erbanteilen.

Finanzierungen

Banken und Kreditinstitute verlangen oft ein Immobiliengutachten, um den Wert eines Objekts für die Finanzierung zu ermitteln. Die Dr. Timmer & Luibrand GmbH erstellt Bewertungen, die den Anforderungen der Kreditinstitute gerecht werden.

Scheidungsverfahren

Bei einer Trennung oder bei  Scheidung hilft ein unabhängiges Verkehrswertgutachten, eine faire Lösung zu finden und klare Verhältnisse zu schaffen.

Unsere Bewertungsgutachten: Verkehrswertgutachten, Kurzgutachten und Beleihungswertgutachten

Je nach Anlass eignet sich eine andere Gutachtenart. Ein Verkehrswertgutachten für Neukirch nach § 194 BauGB (Quelle: BauGB) ist das ausführlichste und gerichtsfeste Dokument, etwa für Gerichtsverfahren oder komplexe Erbauseinandersetzungen. Die Bearbeitungszeit liegt bei rund vier bis sechs Wochen, da alle relevanten Faktoren detailliert geprüft werden.

Ein Kurzgutachten liefert dagegen innerhalb von zwei bis drei Wochen eine schnelle Orientierung, etwa für eine erste Marktbewertung vor einem Verkauf. Es ist weniger umfangreich als ein Verkehrswertgutachten, eignet sich aber gut, wenn keine gerichtliche Verwertbarkeit erforderlich ist. Für Finanzierungsanfragen wiederum kommt das Beleihungswertgutachten zum Einsatz, das speziell nach den Vorgaben der ImmoWertV (Quelle: ImmoWertV) für Banken erstellt wird.

Gutachtenart Zweck Bearbeitungszeit Rechtsgrundlage
Verkehrswertgutachten Gerichtsfeste, umfassende Wertermittlung 4 bis 6 Wochen § 194 BauGB
Kurzgutachten Schnelle Markteinschätzung 2 bis 3 Wochen Formlos, marktorientiert
Beleihungswertgutachten Kreditvergabe und Beleihung Individuell je nach Bank ImmoWertV

Alle Verfahren werden auf die spezifischen Marktcharakteristiken des Lausitzer Berglands kalibriert, sodass regionale Besonderheiten wie Denkmalschutz oder Lage stets berücksichtigt werden.

Bewertungsmethodik nach anerkannten Regelwerken

Jede fundierte Wertermittlung folgt gesetzlich vorgeschriebenen Berechnungsstandards. Grundlage ist die Immobilienwertermittlungsverordnung, kurz ImmoWertV (Quelle: ImmoWertV), die je nach Immobilientyp unterschiedliche Verfahren vorsieht. Für Eigentumswohnungen und Häuser mit vergleichbaren Objekten kommt meist das Vergleichswertverfahren zur Anwendung, während vermietete Objekte über das Ertragswertverfahren bewertet werden.

Bei individuell gestalteten Häusern oder denkmalgeschützten Gebäuden greift häufig das Sachwertverfahren, das den Substanzwert und die Herstellungskosten in den Mittelpunkt stellt. Ein erfahrener Sachverständiger für Immobilienbewertung in Neukirch wählt das passende Verfahren stets in Abhängigkeit vom konkreten Objekt aus.

Für eine belastbare Immobilienbewertung in Neukirch ziehen wir zusätzlich lokale Marktdaten des Gutachterausschusses für den Landkreis Bautzen heran (Quelle: Gutachterausschuss Landkreis Bautzen). Diese Daten liefern realistische Vergleichswerte für Wohnungen und Häuser im aktuellen Preisgefüge der Region, das sich zwischen 1.000 und 1.300 Euro pro Quadratmeter bei Wohnungen und 1.000 bis 2.300 Euro pro Quadratmeter bei Häusern bewegt.

Regionale Besonderheiten im Blick: Neukirch liegt rund 15 Kilometer südwestlich von Bautzen mit guter Anbindung an die B 98. Die Trumpf-Werkzeugmaschinenfabrik prägt als regionaler Wirtschaftsfaktor die Nachfrage, während historische Bauten aus Gründerzeit und DDR-Zeit sowie denkmalgeschützte Objekte um 1900 besondere Bewertungsanforderungen mit sich bringen.

Leistungsportfolio der Immobilienbewertung der Dr. Timmer & Luibrand GmbH

Wir bieten Ihnen ein umfassendes Spektrum an Bewertungsservices, die speziell auf die Bedürfnisse Ihres Immobilienmarkts zugeschnitten sind:

Verkehrswertgutachten

Ein Verkehrswertgutachten ist die umfassendste und detaillierteste Form der Immobilienbewertung. Unser Team erstellt ein präzises Vollgutachten, das alle wesentlichen Faktoren – wie Lage, baulichen Zustand, Marktumfeld und rechtliche Rahmenbedingungen – berücksichtigt, um den aktuellen Verkehrswert Ihrer Immobilie objektiv zu ermitteln.

Beleihungswertgutachten

Bei Finanzierungsfragen ist der Beleihungswert für Banken entscheidend. Mit einem Beleihungswertgutachten der Dr. Timmer & Luibrand GmbH haben Sie eine verlässliche Grundlage, die auch den Anforderungen der Kreditinstitute entspricht. Unsere Gutachten erfassen alle wertrelevanten Aspekte, sodass Sie langfristig auf eine gesicherte Finanzierung setzen können.

Mietwertgutachten

Für Mieter und Vermieter ist ein Mietwertgutachten ideal, um eine faire, marktgerechte Miete zu ermitteln. Wir bei der Dr. Timmer & Luibrand GmbH kennen die ortsüblichen Mietpreise und erstellen Ihnen ein Gutachten, das den Mietwert Ihrer Immobilie rechtssicher festlegt. Ob Sie neu vermieten oder die Miete anpassen möchten – so haben Sie eine fundierte Orientierung.

Steuerliche Kaufpreisaufteilung

Bei der steuerlichen Kaufpreisaufteilung geht es darum, den Kaufpreis einer Immobilie korrekt auf die einzelnen Bestandteile – wie Gebäude- und Grundstückswert – aufzuteilen. Diese Aufteilung ist besonders wichtig für steuerliche Absetzungen und kann Ihnen bei der Optimierung Ihrer Steuerlast helfen. Unsere Experten analysieren detailliert alle relevanten Parameter und erstellen eine professionelle Aufteilung, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht und in Ihrer Steuererklärung genutzt werden kann. So können Sie die Immobilie steuerlich optimal nutzen und profitieren von einer transparenten und präzisen Bewertung.

Kurzgutachten

Das Kurzgutachten ist eine kompakte und kostengünstigere Alternative zum Vollgutachten. Es eignet sich hervorragend für Entscheidungen, die eine grobe Einschätzung des Immobilienwerts erfordern, wie z. B. bei einer Neuvermietung oder ersten Kaufüberlegungen. Auch bei Erbschaftsangelegenheiten kann ein Kurzgutachten hilfreich sein. In einem Kurzbewertung werden die wichtigsten Einflussfaktoren wie Lage, Zustand und Nutzung der Immobilie untersucht und in einem übersichtlichen Format dargestellt. Unsere Sachverständigen erstellen dieses präzise, aber verkürzte Gutachten schnell und effizient – perfekt, wenn Sie eine schnelle, aber dennoch fundierte Bewertung benötigen.

Immobilienbewertung bei Kauf und Verkauf inklusive Vertragsverhandlungen

Unsere Immobilienberatung mit Immobilienbewertung begleitet Sie sicher durch den gesamten Kauf- oder Verkaufsprozess – von der Marktanalyse über die Bewertung bis hin zur Vertragsverhandlung. Besonders bei komplexen oder emotionalen Immobiliengeschäften ist es wichtig, einen erfahrenen Partner an der Seite zu haben, der Ihre Interessen vertritt und Sie objektiv berät. Unsere Berater unterstützen Sie bei der Auswahl und Prüfung der passenden Immobilie oder des idealen Käufers und begleiten Sie in Verhandlungen, damit Sie bestmögliche Ergebnisse erzielen.

Immobilienarten im Bewertungsgebiet Neukirch

Das Bewertungsgebiet rund um Neukirch ist geprägt von einer vielfältigen Bebauung. Sanierte und teilsanierte Geschosswohnungen aus der Gründerzeit und der Nachkriegszeit stehen neben Einfamilienhäusern und Doppelhaushälften, die häufig entweder um 1900 oder in den 1990er-Jahren errichtet wurden. Für jedes dieser Objekte ist eine eigene Herangehensweise bei der Immobilienwertermittlung erforderlich.

Besondere Sorgfalt verlangen denkmalgeschützte Objekte, bei denen Sanierungsauflagen den Marktwert beeinflussen können. Auch Waldgrundstücke und Gewerbeflächen im Bergland-Umfeld erfordern spezifisches Fachwissen, da sich deren Wertpotenziale von klassischen Wohnimmobilien deutlich unterscheiden. Ein erfahrener Immobilien-Gutachter in Neukirch berücksichtigt diese Unterschiede bei jedem Auftrag.

Handwerkstradition und Kulturerbe: Die Region ist geprägt von Leinenmanufaktur und traditionellen Töpfereien. Diese kulturelle Kontinuität spiegelt sich auch in vielen historischen Immobilien wider, deren Wert nur mit entsprechender Ortskenntnis realistisch eingeschätzt werden kann.

Der Bewertungsprozess in 5 transparenten Schritten

Ein strukturierter Ablauf sorgt für Verlässlichkeit und Nachvollziehbarkeit. In den ersten beiden Schritten erstellen wir eine Angebotskalkulation und führen eine Ortsbesichtigung durch, bei der alle relevanten Daten zum Objekt umfassend aufgenommen werden. Anschließend folgt eine gründliche Marktanalyse mit Vergleichsdatenrecherche aus den Unterlagen des Gutachterausschusses Bautzen (Quelle: Gutachterausschuss Landkreis Bautzen).

Im letzten Schritt arbeiten wir das finale Gutachten aus und übergeben es Ihnen innerhalb der vereinbarten Frist. Für eine reibungslose Bearbeitung benötigen wir üblicherweise Eigentumsurkunde, Grundbuchauszug, Energieausweis und gegebenenfalls die Nebenkostenabrechnung.

Der Ablauf Ihrer Immobilienbewertung bei der Dr. Timmer & Luibrand GmbH

Kontaktaufnahme 

Schreiben Sie uns über das Kontaktformular oder rufen Sie uns an – die Rufnummern unserer Standorte München, Frankfurt und Stuttgart finden Sie am Seitenende. Wir melden uns zeitnah für ein Erstgespräch.

Ihre kostenlose und unverbindliche Erstberatung:

In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir gemeinsam Ihre spezifischen Anforderungen und Wünsche. Wir besprechen den Anlass der Bewertung, die Art der Immobilie und klären, welche Gutachtenart für Sie am besten geeignet ist. So stellen wir sicher, dass Sie eine Bewertung erhalten, die genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.

Angebotsversand

Auf Basis unseres Erstgesprächs erstellen wir ein individuelles Angebot, das exakt auf Ihre Immobilie und die erforderliche Bewertungsart zugeschnitten ist. In diesem Angebot erhalten Sie auch einen detaillierten Kostenvoranschlag mit Festpreisgarantie, sodass Sie von Anfang an über die exakten Kosten informiert sind.

Rückversand

Wenn Sie unserem Angebot zustimmen, unterzeichnen Sie es einfach und senden es an uns zurück. Sobald das unterzeichnete Dokument bei uns eingegangen ist, werden wir sofort für Sie tätig.

Bewertung Ihrer Immobilie

Wir vereinbaren mit Ihnen bzw. mit Ihren Mietern einen Ortstermin und nehmen vor Ort die Objektdaten auf. Parallel fragen wir alle weiteren benötigten Unterlagen bei den Behörden an. Unsere erfahrenen Gutachter prüfen Ihre Immobilie und erfassen alle notwendigen Daten, um eine präzise und fundierte Bewertung vorzunehmen. Nach der Finalisierung der Gutachtenerstellung kommt das Vier-Augen-Prinzip zur Anwendung und ein zweiter erfahrener Gutachter prüft das Immobiliengutachten.

Warum Dr. Timmer & Luibrand Ihr idealer Gutachterpartner ist

Wer eine Wertermittlung einer Immobilie in Neukirch in Auftrag gibt, wünscht sich einen Ansprechpartner mit echter Ortskenntnis. Unsere Sachverständigen kennen das Oberlausitzer Bergland aus eigener Erfahrung und wissen, wie sich Lagequalitäten in Ortsteilen wie Gottschdorf, Koitzsch oder Schmorkau auf den Wert auswirken. Diese Nähe zur Region unterscheidet uns von reinen Ferngutachtern.

Während der gesamten Gutachtenerstellung stehen wir für Rückfragen zur Verfügung, ohne dass dafür zusätzliche Hürden entstehen. Termine für Besichtigungen vergeben wir flexibel und reagieren schnell auf Ihre Anliegen. Jedes Gutachten wird individuell auf Ihre Situation zugeschnitten, ob es um eine Erbschaftsbewertung, ein Restnutzungsdauergutachten oder eine Kreditfinanzierung geht.

Für Rechtsanwälte und Erbengemeinschaften: Unsere Verkehrswertgutachten sind gerichtsfest aufgebaut und lassen sich direkt in Nachlassverfahren oder gerichtliche Auseinandersetzungen einbringen. Das spart Zeit und schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten.

Ob sanierte Geschosswohnung, denkmalgeschütztes Haus oder Waldgrundstück im Bergland: Eine fachgerechte Wertermittlung schafft die notwendige Sicherheit für Ihre Entscheidung. Nutzen Sie unsere Erfahrung als Immobiliensachverständiger für die Region Neukirch und lassen Sie den Wert Ihrer Immobilie fundiert ermitteln.

Unverbindliches Angebot

Für eine zuverlässige Bewertung Ihrer Immobilie ist fachliche Kompetenz entscheidend. Dr. Timmer & Luibrand stehen für realistische, zeitnahe und professionelle Immobilienbewertungen – sichern Sie sich jetzt Ihre unverbindliche Erstberatung.

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Häufig gestellte Fragen zur Immobilienbewertung in Neukirch

Wie lange ist ein Verkehrswertgutachten gültig?

Ein Verkehrswertgutachten spiegelt den Marktwert zum Stichtag der Erstellung wider. Da sich Immobilienmärkte verändern, empfehlen Fachleute, ein Gutachten bei größeren zeitlichen Abständen zwischen Erstellung und Verwendung erneut prüfen zu lassen. Für steuerliche oder gerichtliche Zwecke sollte die Aktualität stets mit der zuständigen Stelle abgeklärt werden. Gerade bei volatilen Marktphasen kann sich der Wert innerhalb weniger Monate spürbar verschieben, weshalb eine erneute Einschätzung sinnvoll sein kann.

Welche Unterlagen sollte ich vor dem ersten Beratungsgespräch bereithalten?

Hilfreich sind vorhandene Dokumente wie Grundbuchauszug, Baupläne, Energieausweis oder frühere Gutachten. Auch Informationen zu Sanierungen, Modernisierungen oder besonderen Belastungen des Grundstücks unterstützen die erste Einschätzung. Je vollständiger die Unterlagen, desto präziser lässt sich der weitere Ablauf planen. Fehlen einzelne Dokumente, ist das für die Erstberatung kein Hindernis, da sich viele Angaben auch im Rahmen der Ortsbesichtigung nachträglich klären lassen.

Kann ich ein Gutachten auch für ein noch unbebautes Grundstück beauftragen?

Ja, auch für unbebaute Grundstücke, etwa Waldflächen im Bergland-Umfeld, lässt sich eine fundierte Wertermittlung durchführen. Dabei fließen Faktoren wie Erschließungsgrad, Lage und mögliche Nutzungspotenziale in die Bewertung ein. Gerade bei Grundstücken ohne unmittelbare Bebauung ist die Marktkenntnis der Region entscheidend, um realistische Werte zu ermitteln.

Was passiert, wenn das Finanzamt der ermittelten Bewertung widerspricht?

Ein detailliertes und nachvollziehbar aufgebautes Gutachten reduziert das Risiko von Rückfragen erheblich. Sollte das Finanzamt dennoch Einwände erheben, dient das Gutachten als fachliche Grundlage für eine Klärung oder ein Einspruchsverfahren. Wichtig ist, dass alle Berechnungsschritte transparent und nachvollziehbar dargestellt sind, damit sich Unstimmigkeiten sachlich ausräumen lassen.

Wie unterscheidet sich ein Restnutzungsdauergutachten von einem Verkehrswertgutachten?

Ein Restnutzungsdauergutachten konzentriert sich speziell auf die verbleibende technische und wirtschaftliche Nutzungsdauer eines Gebäudes, etwa für steuerliche Abschreibungszwecke. Ein Verkehrswertgutachten hingegen ermittelt den umfassenden Marktwert der gesamten Immobilie unter Berücksichtigung aller wertbildenden Faktoren. Beide Gutachtenarten können sich ergänzen, verfolgen jedoch unterschiedliche Zielsetzungen und werden je nach Anlass separat beauftragt.

Ist eine Besichtigung vor Ort für jede Gutachtenart zwingend erforderlich?

Für ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten ist eine persönliche Ortsbesichtigung grundsätzlich notwendig, da nur so alle relevanten Merkmale des Objekts erfasst werden können. Bei einem Kurzgutachten kann der Umfang der Besichtigung je nach Fragestellung variieren. In jedem Fall sorgt eine sorgfältige Aufnahme vor Ort für eine belastbarere Einschätzung des Immobilienwerts.

Welche Rolle spielt der Gutachterausschuss Bautzen bei der Wertermittlung?

Der Gutachterausschuss für den Landkreis Bautzen stellt regionale Vergleichsdaten und Bodenrichtwerte bereit, die für eine marktgerechte Bewertung unverzichtbar sind. Diese Daten fließen in die Anwendung des Vergleichswert, Ertrags oder Sachwertverfahrens ein. Ohne solche lokalen Referenzwerte wäre eine realistische Einschätzung der Marktlage in Neukirch kaum möglich.

Kann ich ein Gutachten auch für Gewerbeimmobilien beauftragen?

Ja, neben Wohnimmobilien lassen sich auch Gewerbeobjekte im Bewertungsgebiet Neukirch fachgerecht einschätzen. Dabei berücksichtigen die Sachverständigen unter anderem Ertragspotenzial, Lage und Zustand der Gewerbefläche. Solche Bewertungen sind etwa bei Verkauf, Finanzierung oder betrieblichen Umstrukturierungen relevant und folgen denselben anerkannten Regelwerken wie bei Wohnimmobilien.

Wie transparent ist die Preisgestaltung für ein Gutachten?

Mit unserer Festpreisgarantie erhalten Sie vorab eine klare Kalkulation ohne versteckte Zusatzkosten. Der genaue Preis richtet sich nach Objektart, Umfang und gewählter Gutachtenart. In der Erstberatung, die kostenlos und unverbindlich ist, erläutern wir Ihnen die Kostenstruktur ausführlich, damit keine Überraschungen entstehen.

Werden Gutachten auch für Vermögensauseinandersetzungen bei Trennungen ohne Scheidung anerkannt?

Ja, ein fachgerecht erstelltes Wertgutachten wird unabhängig vom Familienstand als Verhandlungsgrundlage bei Vermögensauseinandersetzungen akzeptiert. Wichtig ist eine neutrale, nachvollziehbare Bewertung, die beiden Parteien gerecht wird. Gerade bei unverheirateten Partnern mit gemeinsamem Eigentum schafft ein solches Gutachten eine sachliche Basis für eine faire Einigung.

In welchen Stadtteilen von Neukirch und umliegenden Orten sind Sie tätig?

Unser Bewertungsgebiet umfasst Neukirch mit den Ortsteilen Niederneukirch, Oberneukirch, Gottschdorf, Koitzsch, Schmorkau und Weißbach. Darüber hinaus sind wir in den umliegenden Orten wie Ringenhain, Tautewalde, Doberschau, Gaußig, Wilthen, Schmölln-Putzkau, Steinigtwolmsdorf, Demitz-Thumitz, Obergurig, Bischofswerda und Göda aktiv. Diese breite regionale Abdeckung ermöglicht es uns, für nahezu jede Lage im Oberlausitzer Bergland fundierte Vergleichswerte heranzuziehen und passgenaue Gutachten zu erstellen.

Welche Bedeutung hat das Amtsgericht Bautzen für Immobilienbewertungen?

Das Amtsgericht Bautzen ist unter anderem für Grundbuchangelegenheiten und gerichtliche Verfahren zuständig, in denen Verkehrswertgutachten häufig als Beweismittel dienen. Ein sauber erstelltes Gutachten erleichtert dabei die Verfahrensführung erheblich. Für Eigentümer im Zuständigkeitsbereich Neukirch ist es daher sinnvoll, Gutachten von Beginn an so aufzubauen, dass sie gerichtlichen Anforderungen standhalten.

Michael A. Luibrand, Immobiliensachverständiger und Geschäftsführender Gesellschafter

Fachlich geprüft von:

Michael A. Luibrand (M. Sc.)

Gutachter / Immobiliensachverständiger · Geschäftsführender Gesellschafter

Michael A. Luibrand ist Geschäftsführender Gesellschafter der Dr. Timmer & Luibrand GmbH und Zertifizierter Sachverständiger DIAZert (LF) für die Marktwertermittlung aller Immobilienarten gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 (Zert.-Nr. DIA-IB-568, gültig bis 26.04.2029). Als Recognised European Valuer (REV) und Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten erstellt er Gutachten für private und institutionelle Auftraggeber. Er ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V. (BDSF) sowie in der Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V. (gif).

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Unsere Leistungen
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