Die Abschreibung von Häusern bei Eigennutzung: Alles was Sie wissen sollten

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Abschreibung Haus

Die Abschreibung von Häusern ist ein wichtiger steuerlicher Aspekt für Immobilienbesitzer. Sie bezieht sich auf den Wertverlust einer Immobilie über die Zeit und ermöglicht es, diesen Verlust steuerlich geltend zu machen. Während viele denken, dass die Abschreibung nur für vermietete Häuser relevant ist, kann sie auch für selbstgenutzte Häuser von Bedeutung sein. Also selbst wenn Sie Ihr Haus selbst bewohnen, können bestimmte Bereiche oder Bauten wie ein Gartenhaus, das betrieblich genutzt wird, möglicherweise abgeschrieben werden. Es ist daher ratsam, sich intensiv mit der Abschreibung von Häusern zu beschäftigen und zu prüfen, welche steuerlichen Vorteile für Ihr spezifisches Szenario in Frage kommen. Es lohnt sich, dafür die Unterstützung von Profis in Anspruch zu nehmen, um Ihre steuerlichen Vorteile bestens zu nutzen.

“Abschreibung Haus” Definition & Erklärung

Unter dem Begriff Abschreibung von Häusern versteht man im Steuerrecht die systematische Erfassung des Wertverlusts eines Vermögensgegenstands über einen bestimmten Zeitraum. Bei Immobilien, wie einem Haus, wird die Abschreibung genutzt, um den Wertverlust der Bausubstanz aufgrund von Alterung und Abnutzung steuerlich abzubilden. Dies gilt sowohl für vermietete als auch unter bestimmten Bedingungen für selbstgenutzte Häuser. Bei der Abschreibung eines Hauses wird dieser Wertverlust systematisch erfasst, sodass er in der Steuererklärung berücksichtigt werden kann. Dies ist nicht nur für vermietete Immobilien relevant, sondern unter bestimmten Bedingungen auch für Häuser, die selbst genutzt werden. Daher sollten sich auch Eigentümer, die ihr Haus selbst bewohnen, mit der Abschreibung von Häusern bei Eigennutzung vertraut machen, um mögliche steuerliche Vorteile nicht zu verpassen.

Kann man ein selbstgenutztes Haus abschreiben?

Grundsätzlich gilt: Die Abschreibung eines Hauses ist in erster Linie für vermietete Objekte relevant. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, bei denen eine Abschreibung für ein selbstgenutztes Haus möglich ist. Ein solches Szenario tritt beispielsweise auf, wenn Teile des Hauses für betriebliche Zwecke genutzt werden, wie etwa ein häusliches Arbeitszimmer. In diesem Fall kann die anteilige Abschreibung für den betrieblich genutzten Teil des Hauses in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Ein weiteres Beispiel sind Denkmalschutzimmobilien. Bei solchen Objekten können Eigentümer unter bestimmten Bedingungen ebenfalls von einer Abschreibung des Hauses profitieren, auch wenn sie die Immobilie selbst bewohnen. Hier kommt oft eine spezielle Form der Gebäudeabschreibung oder sogar eine Sonderabschreibung von Häusern zum Einsatz, um den Erhalt der historischen Bausubstanz zu fördern. Die Abschreibung des Hauses erfolgt typischerweise linear, das heißt, der Wertverlust wird über die gesetzlich festgelegte Nutzungsdauer (oft 50 Jahre) gleichmäßig verteilt.

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Abschreibungsmöglichkeiten von Häusern bei Eigennutzung

Die Abschreibung eines selbstgenutzten Hauses ist vor allem dann relevant, wenn Teile des Hauses für betriebliche Zwecke genutzt werden oder wenn bestimmte Nebengebäude abgeschrieben werden können.

Teilweise Nutzung zu betrieblichen Zwecken

Ein klassisches Beispiel ist das häusliche Arbeitszimmer. Wenn ein Raum im Haus ausschließlich beruflich genutzt wird, kann dieser anteilig in der Steuererklärung abgeschrieben werden. Die Abschreibung erfolgt dabei auf den Teil des Hauses, der betrieblich genutzt wird, und kann so die steuerliche Belastung mindern. Wichtig ist, dass das Arbeitszimmer klar vom Wohnbereich getrennt ist und fast ausschließlich für berufliche Tätigkeiten genutzt wird.

Zum Beispiel: Wenn ein Arbeitszimmer 10 % der Gesamtfläche des Hauses ausmacht und das Haus 300.000 Euro wert ist, könnte der jährliche Abschreibungsbetrag für diesen Raum bei 300 Euro (10 % von 3.000 Euro) liegen, unter der Annahme einer linearen Abschreibung über 50 Jahre. Es ist wichtig, bei der Berechnung der Abschreibung für ein selbstgenutztes Haus auch die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.

Abschreibung von Gartenhäusern

Ein weiteres interessantes Szenario ist die Abschreibung eines Gartenhauses. Wenn ein Gartenhaus nicht nur privat genutzt wird, sondern auch für berufliche Zwecke, etwa als Büro oder Lagerraum, kann es unter bestimmten Bedingungen steuerlich abgeschrieben werden. Die Abschreibung eines Gartenhauses funktioniert ähnlich wie bei anderen Gebäuden: Der Wertverlust des Gartenhauses über die Zeit kann in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Dabei spielt es eine Rolle, wie das Gartenhaus genutzt wird und ob es fest mit dem Grundstück verbunden ist.

Denkmalschutzimmobilien

Auch für Denkmalschutzimmobilien gibt es besondere Regelungen. Hier können eigengenutzte Häuser unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgeschrieben werden, oft durch spezielle Formen der Gebäudeabschreibung oder Sonderabschreibung, die den Erhalt der historischen Bausubstanz fördern sollen. Die steuerlichen Vorteile sind hierbei besonders interessant, wenn umfangreiche Sanierungsmaßnahmen notwendig sind, um das Gebäude zu erhalten oder zu modernisieren.

Insgesamt bieten diese speziellen Fälle eine Möglichkeit, auch bei Eigennutzung von Häusern und Nebengebäuden wie Gartenhäusern steuerliche Vorteile zu erzielen. Die Berechnung der Abschreibung für eigengenutzte Häuser erfordert jedoch eine genaue Kenntnis der gesetzlichen Regelungen und eine sorgfältige Berechnung, um alle steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen. Für ein unverbindliches und kostenloses Gespräch setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung!

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Alternative Steuervorteile bei Eigennutzung

Neben der klassischen Abschreibung von Häusern gibt es für Eigenheimbesitzer weitere attraktive Möglichkeiten, um Steuervorteile zu nutzen. Diese Optionen können insbesondere für diejenigen interessant sein, die ihr Haus selbst nutzen und nicht von den regulären Abschreibungsmöglichkeiten profitieren.

Eigenheimzulage und Baukindergeld

Die Eigenheimzulage war lange Zeit ein wichtiger staatlicher Anreiz für den Erwerb oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum. Auch wenn die klassische Eigenheimzulage mittlerweile ausgelaufen ist, gibt es in einigen Bundesländern ähnliche Förderprogramme, die Hauskäufer unterstützen. Ein aktuelles und relevantes Förderprogramm ist das Baukindergeld. Dieses Programm richtet sich an Familien mit Kindern und unterstützt den Erwerb von Wohneigentum durch einen staatlichen Zuschuss. Pro Kind kann eine Familie über zehn Jahre hinweg eine erhebliche Summe an Fördergeldern erhalten, was die finanzielle Belastung beim Hauskauf deutlich verringern kann.

Energetische Sanierungen

Ein weiterer wichtiger Aspekt, der für Eigentümer interessant sein könnte, sind die steuerlichen Vorteile im Zusammenhang mit energetischen Sanierungsmaßnahmen. Durch den Einbau moderner Heizungsanlagen, die Dämmung von Fassaden oder den Austausch alter Fenster können nicht nur die Energiekosten gesenkt, sondern auch steuerliche Vorteile genutzt werden. Der Staat fördert energetische Sanierungen durch verschiedene Programme, die es ermöglichen, die Kosten teilweise steuerlich abzusetzen. Dazu gehört auch die Möglichkeit, Handwerkerleistungen für diese Maßnahmen steuerlich geltend zu machen.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Abschreibung bei Häusern

Kann ich mein selbstgenutztes Haus abschreiben?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, auch ein selbstgenutztes Haus teilweise abzuschreiben. Besonders dann, wenn ein Teil des Hauses, wie zum Beispiel ein Arbeitszimmer, für berufliche Zwecke genutzt wird, können Sie die entsprechenden Kosten steuerlich geltend machen. Auch spezielle Immobilien wie Denkmalschutzobjekte bieten attraktive Abschreibungsmöglichkeiten, selbst wenn sie überwiegend selbst genutzt werden. Es lohnt sich also, die individuellen Gegebenheiten zu prüfen, um mögliche steuerliche Vorteile zu nutzen.

Wie funktioniert die Abschreibung bei einem Arbeitszimmer?

Wenn ein Raum im Haus ausschließlich beruflich genutzt wird, kann dieser anteilig abgeschrieben werden. Die Abschreibung erfolgt proportional zur genutzten Fläche im Verhältnis zur Gesamtfläche des Hauses. Der Abschreibungsbetrag wird dann jährlich über die Nutzungsdauer des Hauses verteilt.

Kann ich ein Gartenhaus abschreiben?

Ja, wenn das Gartenhaus für betriebliche Zwecke genutzt wird, kann es ebenfalls abgeschrieben werden. Die Abschreibung richtet sich nach dem Wert und der Nutzungsdauer des Gartenhauses, ähnlich wie bei anderen Gebäuden.

Gibt es spezielle Abschreibungsregeln für Denkmalschutzimmobilien bei Eigennutzung?

Ja, für Denkmalschutzimmobilien gibt es besondere steuerliche Regelungen. Unter bestimmten Bedingungen können Eigentümer auch bei Eigennutzung von speziellen Sonderabschreibungen bei Häusern profitieren, die den Erhalt der historischen Bausubstanz fördern.

Wie berechne ich die Abschreibung für mein selbstgenutztes Haus?

Die Berechnung der Abschreibung bei Eigennutzung erfordert, dass Sie den betroffenen Teil der Immobilie (z. B. ein Arbeitszimmer) genau bestimmen und den entsprechenden Anteil der Gesamtkosten des Hauses ermitteln. Die Abschreibung erfolgt dann linear über die gesetzlich festgelegte Nutzungsdauer.

Gibt es Alternativen zur Abschreibung bei Eigennutzung? 

Ja, neben der Abschreibung können Eigenheimbesitzer von verschiedenen Förderprogrammen wie dem Baukindergeld oder steuerlichen Erleichterungen bei energetischen Sanierungen profitieren, die erhebliche finanzielle Vorteile bieten können.

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Ihr Weg zur steuerlichen Entlastung: Hausabschreibung leicht gemacht!

Die Abschreibungsmöglichkeiten bei der Eigennutzung eines Hauses bieten vielfältige Chancen, um steuerliche Vorteile zu nutzen. Ob es sich um die Nutzung eines Arbeitszimmers, die Abschreibung eines Gartenhauses oder Sonderabschreibungen für Denkmalschutzimmobilien handelt – es lohnt sich, diese Optionen genauer zu prüfen. Durch eine fundierte Analyse und die richtige Berechnung können Sie erheblich von den steuerlichen Erleichterungen profitieren.

Um sicherzustellen, dass Sie alle Möglichkeiten voll ausschöpfen, ist es ratsam, ein professionelles Immobiliengutachten erstellen zu lassen. Wir helfen Ihnen dabei, den genauen Wert Ihrer Immobilie zu ermitteln und zeigen Ihnen alle relevanten steuerlichen Vorteile auf. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie sich umfassend beraten, um das Beste aus Ihrer Immobilie herauszuholen. Kontaktieren Sie uns noch heute!

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