Denkmalimmobilien werden oft aus steuerlichen Gründen zuerst gekauft und dann saniert. Für denkmalgeschützte Gebäude gilt zum einen die übliche Abschreibung (AfA) für Altbauten. Gleichzeitig können die Kosten für Modernisierungen, einschließlich Sanierungen, steuerlich abgesetzt werden: Über 8 Jahre hinweg können jährlich 9% und in den folgenden 4 Jahren jeweils 7% von der Steuer abgezogen werden. Auch wer ein Denkmal selbst bewohnt, kann von der Abschreibung profitieren. Anders als bei anderen Immobilienarten, die nur von Investoren abgeschrieben werden dürfen, können Eigentümer denkmalgeschützter Gebäude die Sanierungskosten auch dann steuerlich geltend machen, wenn sie das Gebäude selbst nutzen. Bis zu 90% der Sanierungskosten lassen sich so über zehn Jahre hinweg, mit 9% pro Jahr, absetzen. Die normale lineare Abschreibung für Altbauten gilt für Selbstnutzer von Denkmälern jedoch nicht.
Wir helfen Ihnen dabei, den Wert Ihrer Immobilie präzise auf verschiedene Komponenten wie Grund und Boden, Gebäude und möglicherweise vorhandene Werte, wie beispielsweise Zubehör, aufzuteilen. Unser Fokus liegt auf einer detaillierten und genauen Berechnung der Aufteilung des Grundstückskaufpreises, um sicherzustellen, dass die Kaufpreisaufteilung von Grund und Boden vorteilhaft für Sie ist. Dies ermöglicht es Ihnen, alle steuerlichen Vorteile voll auszuschöpfen und Ihre Investition bestmöglich zu nutzen.