Sonderabschreibungen gemäß § 7b EStG (Einkommensteuergesetz) beziehen sich auf eine steuerliche Vergünstigung, die es ermöglicht, zusätzliche Abschreibungen für bestimmte Immobilienprojekte vorzunehmen. Dies betrifft speziell die Förderung des neuen Mietwohnungsbaus.
Voraussetzungen für Sonderabschreibungen für Mietwohnungsbau in München nach § 7b EStG
Um die Sonderabschreibungen nach § 7b EStG in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:
Neubau oder Erwerb von neu gebauten Mietwohnungen:
Sonderabschreibungen für Mietwohnungsneubau in München gelten für Neubauwohnungen, die entweder gebaut oder erworben werden. Die Bauanträge oder Bauanzeigen für diese Wohnungen müssen zwischen dem 1. September 2018 und dem 31. Dezember 2026 gestellt worden sein.
Vermietung zu Wohnzwecken:
Die Immobilie in München muss ausschließlich zu Wohnzwecken vermietet werden. Eine gewerbliche Nutzung ist ausgeschlossen.
Kostenobergrenze:
Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Immobilie dürfen 3.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche nicht überschreiten. Nur die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von maximal 2.500 Euro pro Quadratmeter sind jedoch abschreibungsfähig.
Mindestnutzung als Mietwohnung:
Die Immobilie muss mindestens für einen Zeitraum von 10 Jahren vermietet werden. Wenn die Immobilie vor Ablauf dieser Frist veräußert oder anderweitig genutzt wird, können die Sonderabschreibungen rückwirkend entfallen.
Höhe der Sonderabschreibung:
Neben der regulären linearen Abschreibung können im Rahmen des § 7b EStG zusätzliche Sonderabschreibungen für Mietwohnungsbauten in Anspruch genommen werden. Diese belaufen sich auf 5 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten pro Jahr, und zwar für die ersten vier Jahre nach Anschaffung oder Fertigstellung. Die Sonderabschreibungen summieren sich damit auf insgesamt 20 % in den ersten vier Jahren. Im Vergleich beträgt die reguläre Abschreibung für Wohngebäude lediglich 2 % pro Jahr (über 50 Jahre).
Zweck der Sonderabschreibung Wohnungsbau in München:
Diese Regelung soll Investoren motivieren, in den Mietwohnungsbau zu investieren, indem sie eine attraktive Möglichkeit bietet, die Kosten in den ersten Jahren schneller steuerlich geltend zu machen. Insbesondere in angespannten Wohnungsmärkten zielt der Gesetzgeber darauf ab, das Angebot an Mietwohnungen zu erhöhen.