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Michael Luibrand, Geschäftsführer
Die Dr. Timmer & Luibrand GmbH ist Ihr verlässlicher Partner in Raunheim, wenn es um präzise und fundierte Immobilienbewertungen geht. Ob für Kauf, Verkauf oder zur Sicherung von Finanzierungen – unsere Bewertungen bieten Ihnen eine solide Entscheidungsgrundlage. Im Rahmen einer detaillierten Analyse berücksichtigen wir alle relevanten Einflussfaktoren, wie etwa die Lage, den Zustand der Immobilie und die aktuelle Marktentwicklung, um Ihnen eine präzise Einschätzung des Marktwerts zu liefern. Als öffentlich bestellte und zertifizierte Sachverständigen für Immobilienbewertung erstellen wir Gutachten, die nicht nur detailliert und transparent sind, sondern auch bei Ämtern und Gerichten volle Anerkennung finden. Unser Team gewährleistet dabei eine gründliche und fachgerechte Bearbeitung, sodass Sie stets auf eine exakte Wertanalyse vertrauen können.
Raunheim liegt verkehrsgünstig im Herzen des Rhein-Main-Gebiets. Die S-Bahn-Linie S8 bringt Sie in weniger als 20 Minuten nach Frankfurt und der internationale Flughafen befindet sich in unmittelbarer Nähe. Wer eine Immobilie in Raunheim bewerten lassen möchte, steht vor einem Markt, der von hoher Nachfrage, gewerblichen Entwicklungsflächen und einem stabilen Wohnumfeld geprägt ist. Gerade deshalb kommt einer fundierten Wertermittlung von Immobilien in Raunheim eine entscheidende Bedeutung zu – sei es beim Verkauf, bei einer Erbauseinandersetzung oder für steuerliche Zwecke.
Eine Immobilienbewertung schafft Rechtssicherheit, dient als Verhandlungsgrundlage und gibt Planungssicherheit. Nur ein qualifizierter Immobiliengutachter kann die spezifischen Lagebedingungen – von der Nähe zum Gewerbegebiet bis zu denkmalgeschützten Bestandsgebäuden – sachgerecht in die Bewertung einbeziehen.
In zahlreichen rechtlichen und wirtschaftlichen Situationen ist eine professionelle Wertermittlung einer Immobilie in Raunheim unerlässlich. Eigentümer, Erben und Investoren benötigen verlässliche Marktwerte, um fundierte Entscheidungen treffen zu können.
Der Gutachterausschuss für Immobilienwerte im Kreis Groß-Gerau, der auch für Raunheim zuständig ist, veröffentlicht regelmäßig Bodenrichtwerte. Diese dienen als wichtige Grundlage für eine rechtssichere Immobilienbewertung in Raunheim (Quelle: Gutachterausschuss Groß-Gerau, Bodenrichtwertinformation).
Infobox: Kostenloses Orientierungsgespräch
Eine kostenlose Immobilienbewertung in Raunheim ist in Form von Online-Schnellbewertungen möglich. Diese liefern jedoch keine rechtssichere Grundlage. Um den tatsächlichen Bewertungsbedarf und die passende Gutachtenart zu klären, sollten Sie ein kostenloses Erstgespräch bei einem zertifizierten Immobiliensachverständigen anfordern.
Nutzen Sie unser Beratungsangebot, um den richtigen Weg für Ihre Situation zu finden.
Nicht jede Bewertungssituation erfordert dasselbe Dokument. Das Verkehrswertgutachten für Raunheim nach § 194 BauGB ist das umfassendste und gerichtsfeste Instrument. Es umfasst in der Regel 40 bis 70 Seiten und ist für Behörden, Gerichte und Finanzbehörden zwingend erforderlich (Quelle: BauGB § 194). Ein Kurzgutachten hingegen eignet sich für private Zwecke, beispielsweise für Preisverhandlungen oder interne Planungen.
Darüber hinaus gibt es das Restnutzungsdauergutachten, das bei der steuerlichen Abschreibung von Gebäuden eine Rolle spielt, sowie das Wertgutachten für Beleihungszwecke. Die Wahl des geeigneten Instruments hängt vom konkreten Verwendungszweck ab.
Infobox: Gutachtenvergleich auf einen Blick
Verkehrswertgutachten: Gerichtsfest, 40–70 Seiten, für Behörden/Gerichte/Finanzbehörden geeignet. Bearbeitungszeit: 4–6 Wochen.
Kurzgutachten: 15–25 Seiten, für private Entscheidungen und Verhandlungsführung. Bearbeitungszeit: 2–3 Wochen.
Restnutzungsdauergutachten: Für steuerliche Optimierung der Gebäudeabschreibung beim Finanzamt.
Beleihungswertgutachten: Für Finanzierungsanfragen bei Banken und Kreditinstituten.
Zertifizierte Immobiliensachverständige wenden ausschließlich die in der Immobilienwertermittlungsverordnung normierten Verfahren an. Diese schreibt vor, welche Methoden für welche Immobilienarten sachgerecht sind (Quelle: ImmoWertV 2021, §§ 4–16).
In Raunheim spielen aufgrund des gemischten Marktumfelds häufig kombinierte Verfahren eine Rolle. So werden gewerbliche Objekte im Industriegebiet typischerweise im Ertragswertverfahren bewertet, während für Einfamilienhäuser das Sachwertverfahren erforderlich ist.
Eine sachgerechte Immobilienwertermittlung in Raunheim ist nur mit Kenntnis der lokalen Rahmenbedingungen möglich. Ein Sachverständiger für Immobilienbewertung muss daher die folgenden stadtspezifischen Faktoren kennen und in die Bewertung einfließen lassen:
Der Prozess einer professionellen Immobilienbewertung in Raunheim folgt einem klar strukturierten Ablauf. Transparenz und Verbindlichkeit sichern sowohl für Auftraggeber als auch für Gutachter einen reibungslosen Ablauf.
| Schritt | Phase | Inhalt | Dauer |
|---|---|---|---|
| 1 | Erstberatung | Klärung des Bewertungsanlasses, Auswahl der Gutachtenart, Angebot | 1–3 Tage |
| 2 | Auftragserteilung | Unterlagensammlung: Grundbuch, Grundriss, Energieausweis, Baupläne | 2–5 Tage |
| 3 | Ortstermin | Besichtigung und fotografische Dokumentation des Objekts | 1 Tag |
| 4 | Gutachtenerstellung | Marktanalyse, Verfahrenswahl nach ImmoWertV, Bewertungsberechnung | 3–5 Wochen |
| 5 | Übergabe | Aushändigung in 3-facher Ausfertigung (gedruckte Version zzgl. auf Wunsch als digitale Version) | Nach Fertigstellung |
Für die Gutachtenerstellung werden standardmäßig folgende Unterlagen benötigt: Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate), Flurkarte, Grundrisse, Baugenehmigung, Energieausweis sowie – bei Mietobjekten – aktuelle Mietverträge. Bei denkmalgeschützten Objekten in Raunheim sind zusätzlich Bescheide der zuständigen Denkmalbehörde beizufügen.
Infobox: Online-Bewertung vs. Gutachten durch Sachverständige
Online-Bewertungstools: Kostenlos, schnell – aber statistisch und ohne Ortskenntnisse. Nicht gerichtsfest, keine Berücksichtigung von Lärm, Denkmalschutz oder Lagebesonderheiten.
Maklereinschätzung: Praxisnah, aber verkaufsinteressengebunden – keine neutrale Grundlage für rechtliche Verfahren.
Gutachten durch Immobiliensachverständigen: Normkonform nach ImmoWertV, gerichtsfest, steuerlich anerkannt – geeignet für alle rechtlich relevanten Anlässe.
Bei Erbschaft- und Schenkungsteuerfällen spielt die steuerliche Immobilienbewertung eine zentrale Rolle. Das Finanzamt setzt zunächst einen typisierenden Wert gemäß Bewertungsgesetz an, der häufig über dem tatsächlichen Verkehrswert liegt. Eigentümer haben jedoch das Recht, durch ein Gutachten eines Immobilien-Sachverständigen einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen (§ 198 BewG).
Ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten kann in solchen Fällen zu einer erheblichen Steuerersparnis führen. Gerade bei Immobilien in Raunheim mit besonderen Lageeigenschaften – wie Fluglärm, gewerbliche Nachbarschaft oder Denkmalschutzauflagen – weicht der tatsächliche Marktwert oft signifikant vom Finanzamtswert ab.
Ein qualifizierter Immobiliengutachter bewertet in Raunheim sämtliche Nutzungsarten – von Wohn- über Gewerbe- bis hin zu Spezialimmobilien. Zu den Objekttypen, die er in Raunheim bewertet, gehören:
Die Beauftragung eines zertifizierten Immobiliensachverständigen bietet gegenüber nicht-zertifizierten Anbietern entscheidende Vorteile. Zertifizierungen nach DIN EN ISO/IEC 17024 gewährleisten fachliche Kompetenz und Unabhängigkeit.
Fordern Sie jetzt ein Immobiliengutachten an und erhalten Sie eine verbindliche Einschätzung des Wertes Ihrer Immobilie in Raunheim. Unser Team steht Ihnen außerdem für eine unverbindliche Erstberatung zur Verfügung.
Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen? Dann ist es von zentraler Bedeutung, den aktuellen Marktwert zu kennen. Eine professionelle Bewertung von einem erfahrenen Immobilienbewerter wie der Dr. Timmer & Luibrand GmbH gewährleistet, dass Sie einen realistischen Verkaufspreis ansetzen.
In vielen Fällen sind Immobilien Gegenstand von Erbschaften oder Schenkungen. Der richtige Wert einer Immobilie spielt dabei nicht nur für steuerliche Belange eine Rolle, sondern auch bei der Verteilung von Erbanteilen.
Banken und Kreditinstitute verlangen oft ein Gutachten, um den Wert eines Objekts für die Finanzierung zu ermitteln. Die Dr. Timmer & Luibrand GmbH erstellt Bewertungen, die den Anforderungen der Kreditinstitute gerecht werden.
Bei einer Trennung oder Scheidung hilft ein unabhängiges Gutachten, eine faire Lösung zu finden und klare Verhältnisse zu schaffen.
Raunheim ist bekannt für einen dynamischen und vielfältigen Immobilienmarkt, in dem die Immobilienpreise je nach Stadtteil und Nachfrage erheblich variieren. Hier kommt das Fachwissen der Dr. Timmer & Luibrand GmbH zum Tragen. Mit fundierter Kenntnis des Raunheimer Immobilienmarktes führen wir jede Bewertung detailliert und ganzheitlich durch, um Ihnen eine genaue und praxisnahe Werteinschätzung zu bieten. Dabei fließen Aspekte wie Lage, baulicher Zustand, aktuelle Markttrends und rechtliche Vorgaben in die Analyse mit ein. Egal ob Wohnobjekt oder Gewerbeimmobilie – unser Team liefert Ihnen eine klare und verlässliche Einschätzung, die Ihnen echte Orientierung und Sicherheit gibt.
Wir bieten Ihnen ein umfassendes Spektrum an Bewertungsservices, die speziell auf die Bedürfnisse Ihres Immobilienmarkts zugeschnitten sind:
Ein Verkehrswertgutachten ist die umfassendste und detaillierteste Form der Immobilienbewertung. Unser Team erstellt ein präzises Vollgutachten, das alle wesentlichen Faktoren – wie Lage, baulichen Zustand, Marktumfeld und rechtliche Rahmenbedingungen – berücksichtigt, um den aktuellen Verkehrswert Ihrer Immobilie objektiv zu ermitteln.
Für Mieter und Vermieter ist ein Mietwertgutachten ideal, um eine faire, marktgerechte Miete zu ermitteln. Wir bei der Dr. Timmer & Luibrand GmbH kennen die ortsüblichen Mietpreise und erstellen Ihnen ein Gutachten, das den Mietwert Ihrer Immobilie rechtssicher festlegt. Ob Sie neu vermieten oder die Miete anpassen möchten – so haben Sie eine fundierte Orientierung.
Bei der steuerlichen Kaufpreisaufteilung geht es darum, den Kaufpreis einer Immobilie korrekt auf die einzelnen Bestandteile – wie Gebäude- und Grundstückswert – aufzuteilen. Diese Aufteilung ist besonders wichtig für steuerliche Absetzungen und kann Ihnen bei der Optimierung Ihrer Steuerlast helfen. Unsere Experten analysieren detailliert alle relevanten Parameter und erstellen eine professionelle Aufteilung, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht und in Ihrer Steuererklärung genutzt werden kann. So können Sie die Immobilie steuerlich optimal nutzen und profitieren von einer transparenten und präzisen Bewertung.
Das Kurzgutachten ist eine kompakte und kostengünstigere Alternative zum Vollgutachten. Es eignet sich hervorragend für Entscheidungen, die eine grobe Einschätzung des Immobilienwerts erfordern, wie z. B. bei einer Neuvermietung oder ersten Kaufüberlegungen. Auch bei Erbschaftsangelegenheiten kann ein Kurzgutachten hilfreich sein. In einem Kurzgutachten werden die wichtigsten Einflussfaktoren wie Lage, Zustand und Nutzung der Immobilie untersucht und in einem übersichtlichen Format dargestellt. Unsere Sachverständigen erstellen dieses präzise, aber verkürzte Gutachten schnell und effizient – perfekt, wenn Sie eine schnelle, aber dennoch fundierte Bewertung benötigen.
Unsere Immobilienberatung begleitet Sie sicher durch den gesamten Kauf- oder Verkaufsprozess – von der Marktanalyse über die Bewertung bis hin zur Vertragsverhandlung. Besonders bei komplexen oder emotionalen Immobiliengeschäften ist es wichtig, einen erfahrenen Partner an der Seite zu haben, der Ihre Interessen vertritt und Sie objektiv berät. Unsere Berater unterstützen Sie bei der Auswahl und Prüfung der passenden Immobilie oder des idealen Käufers und begleiten Sie in Verhandlungen, damit Sie bestmögliche Ergebnisse erzielen.
Sie erreichen uns ganz einfach über unser Kontaktformular auf der Website oder telefonisch unter der Rufnummer +49 (0) 711 2551 2550. Unser Team wird sich schnellstmöglich bei Ihnen melden, um einen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren.
In einem kostenlosen Erstgespräch klären wir gemeinsam Ihre spezifischen Anforderungen und Wünsche. Wir besprechen den Anlass der Bewertung, die Art der Immobilie und klären, welche Gutachtenart für Sie am besten geeignet ist. So stellen wir sicher, dass Sie eine Bewertung erhalten, die genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.
Auf Basis unseres Erstgesprächs erstellen wir ein individuelles Angebot, das exakt auf Ihre Immobilie und die erforderliche Bewertungsart zugeschnitten ist. In diesem Angebot erhalten Sie auch einen detaillierten Kostenvoranschlag mit Festpreisgarantie, sodass Sie von Anfang an über die exakten Kosten informiert sind.
Wenn Sie unserem Angebot zustimmen, unterzeichnen Sie es einfach und senden es an uns zurück. Sobald das unterzeichnete Dokument bei uns eingegangen ist, werden wir sofort für Sie tätig.
Wir vereinbaren mit Ihnen bzw. mit Ihren MIetern einen Ortstermin und nehmen vor Ort die Objektdaten auf. Parallel fragen wir alle weiteren benötigten Unterlagen bei den Behörden an. Unsere erfahrenen Gutachter prüfen Ihre Immobilie und erfassen alle notwendigen Daten, um eine präzise und fundierte Bewertung vorzunehmen. Nach der Finalisierung der Gutachtenerstellung kommt das Vier-Augen-Prinzip zur Anwendung und ein zweiter erfahrener Gutachten prüft das Immobiliengutachten.
Mit internationaler Expertise und der jährlichen Durchführung zahlreicher Gutachten und Kaufpreisaufteilungen bieten wir Ihnen in Raunheim Immobilienbewertungen, die Sie vertrauensvoll nutzen können. Unsere Gutachten genießen Anerkennung bei Banken, Gerichten und Behörden und bieten Ihnen eine transparente und fachgerechte Basis für Ihre Entscheidungen. Die Dr. Timmer & Luibrand GmbH steht als Ihr Partner für eine akkurate und objektive Immobilienbewertung in Raunheim an Ihrer Seite.
Für eine zuverlässige Bewertung Ihrer Immobilie ist fachliche Kompetenz entscheidend. Dr. Timmer & Luibrand stehen für realistische, zeitnahe und professionelle Immobilienbewertungen – sichern Sie sich jetzt Ihre unverbindliche Erstberatung.
Gerne über das Kontaktformular rechts oder Sie rufen uns an unter der
Ein Verkehrswertgutachten hat keine gesetzlich festgelegte Gültigkeitsdauer. In der Praxis akzeptieren Gerichte, Finanzbehörden und Banken ein Gutachten in der Regel bis zu sechs Monate nach dem Erstellungsdatum, ohne dass eine Aktualisierung erforderlich ist. Bei dynamischen Märkten wie dem Rhein-Main-Gebiet kann jedoch bereits nach drei Monaten eine Wertanpassung erforderlich sein, wenn sich die Marktpreise signifikant verändert haben. Für Erbschaftsteuerverfahren gilt: Das Gutachten sollte möglichst zum Zeitpunkt des Erbfalls oder der Schenkung erstellt werden, da das Finanzamt den Stichtag der Bewertung prüft. Eine rückwirkende Bewertung ist möglich, sofern ausreichend Marktdaten für den Stichtag vorliegen.
Ja, nach § 198 BewG haben Steuerpflichtige das Recht, den vom Finanzamt angesetzten typisierten Wert durch ein qualifiziertes Sachverständigengutachten zu widerlegen. Voraussetzung ist, dass das Gutachten von einem zertifizierten Immobiliensachverständigen erstellt wurde und methodisch einwandfrei ist. In der Praxis liegt der vom Finanzamt ermittelte Wert häufig über dem tatsächlichen Marktwert, insbesondere bei Objekten mit wertmindernden Besonderheiten wie Lärmbelastung durch den Flughafenbetrieb in Raunheim, Denkmalschutzauflagen oder einem überdurchschnittlichen Renovierungsstau. Die mögliche Steuerersparnis kann den Aufwand für das Gutachten deutlich übersteigen.
Für eine vollständige Immobilienbewertung in Raunheim werden die folgenden Dokumente benötigt:
– aktueller Grundbuchauszug (nicht älter als drei Monate),
– amtlicher Lageplan/Flurkarte,
– Grundrisse aller Geschosse,
– Baugenehmigungen und Baupläne,
– gültiger Energieausweis,
– bei Mietobjekten: aktuelle Mietverträge und Betriebskostenabrechnungen. Bei denkmalgeschützten Objekten sind zusätzlich die Bescheide der unteren Denkmalbehörde beizufügen. Fehlende Dokumente kann der Sachverständige in vielen Fällen über öffentliche Register beschaffen. Dies verlängert die Bearbeitungszeit und kann zusätzliche Kosten verursachen.
Der Verkehrswert (auch „gemeiner Wert”) ist der nach den Regeln der ImmoWertV ermittelte, objektive Marktwert einer Immobilie zum Bewertungsstichtag. Er basiert auf tatsächlichen Vergleichstransaktionen, nachhaltigen Erträgen oder Herstellungskosten. Der Angebotspreis ist dagegen ein subjektiv gesetzter Verhandlungsausgangspunkt des Verkäufers und liegt häufig über dem Verkehrswert. Für rechtlich bindende Zwecke wie Erbschaft, Scheidung oder Gerichtsverfahren ist ausschließlich der von einem Sachverständigen ermittelte Verkehrswert maßgeblich. Investoren nutzen die Differenz zwischen Angebotspreis und Verkehrswert, um ihren Verhandlungsspielraum zu ermitteln.
Eine Bewertung ohne Ortsbesichtigung, auch Desk-Top-Bewertung genannt, ist zwar technisch möglich, hat jedoch erhebliche Einschränkungen. Ohne Ortstermin können der Zustand, die Ausstattungsqualität, die Grundrissqualität und die tatsächlichen Lagebesonderheiten nicht sachgerecht beurteilt werden. Für rechtliche Verfahren, Bankfinanzierungen und steuerliche Nachweise wird eine solche Bewertung von Behörden und Gerichten in der Regel nicht anerkannt. Ein qualifizierter Immobiliensachverständiger führt deshalb stets einen persönlichen Ortstermin durch, um die Substanz und den tatsächlichen Marktwert einer Immobilie zuverlässig zu ermitteln. Online-Tools ohne Besichtigung liefern lediglich statistische Schätzwerte ohne Rechtssicherheit.
Das Ertragswertverfahren wird bei Renditeobjekten angewendet: Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien und gemischt genutzte Gebäude werden anhand ihrer nachhaltigen Mieteinnahmen bewertet. Der Wert ergibt sich, indem der Reinertrag durch den Liegenschaftszinssatz dividiert wird (Quelle: ImmoWertV § 27 ff.). Das Sachwertverfahren wird hingegen für selbst genutzte Einfamilienhäuser angewandt, bei denen kein Mietertrag erzielt wird. Grundlage sind die Herstellungskosten des Gebäudes abzüglich einer altersgemäßen Wertminderung zuzüglich des Bodenwerts. In Raunheim kommen je nach Nutzungsart beide Verfahren zur Anwendung, oft auch kombiniert bei gemischt genutzten Objekten.
Das Honorar für ein Verkehrswertgutachten richtet sich nach dem Aufwand sowie dem ermittelten Immobilienwert. Da es keine gesetzlich festgelegte Gebührenordnung für Immobiliengutachter gibt, sind honorarbasierte Vereinbarungen oder ein prozentualer Anteil am Objektwert üblich. Für einfache Wohnimmobilien liegen die Gutachtenkosten in der Regel im vierstelligen Bereich, bei komplexen Gewerbeimmobilien entsprechend höher. Ein Kurzgutachten ist kostengünstiger, hat jedoch eingeschränkte Verwendungsmöglichkeiten. Seien Sie misstrauisch bei Anbietern mit ungewöhnlich niedrigen Festpreisen, denn dies kann auf eine fehlende Zertifizierung oder eine unzureichende Methodenqualität hinweisen. Fordern Sie vorab ein transparentes, schriftliches Angebot an.
Ein Gutachten eines zertifizierten Immobiliensachverständigen (gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 oder durch öffentliche Bestellung) wird von Finanzbehörden, Amts- und Landgerichten, Nachlassgerichten sowie von Banken und Versicherungen anerkannt. In Erbschaftsteuerverfahren ist ein Verkehrswertgutachten gemäß § 198 BewG das einzige Instrument, um den vom Finanzamt festgesetzten Wert zu widerlegen. In Scheidungsverfahren akzeptieren Familiengerichte ausschließlich Gutachten von qualifizierten Sachverständigen. Die Zertifizierung des Gutachters muss deshalb stets vorab geprüft werden, da ein nicht zertifiziertes Wertgutachten vor Gericht keine Bindungswirkung entfaltet.
Bei einer Erbauseinandersetzung, an der Immobilien beteiligt sind, sollte frühzeitig ein neutraler Immobiliensachverständiger beauftragt werden. Denn Erbengemeinschaften streiten häufig über den angemessenen Wertansatz. Ein gerichtsfestes Gutachten schafft hier eine verbindliche Grundlage für alle Beteiligten. Der Sachverständige bewertet das Objekt zum Erbfallstichtag und dokumentiert den Verkehrswert gemäß den Vorgaben der ImmoWertV. Das Gutachten kann sowohl für die Aufteilung unter den Erben als auch für die Steuererklärung beim Finanzamt genutzt werden. Liegt ein Testament vor, muss vorab ein Erbschein beim Nachlassgericht beantragt werden, bevor ein Auftrag erteilt werden kann.
Wir sind für die Immobilienbewertung in Raunheim in allen Stadtbereichen tätig, darunter die Kernstadt Raunheim sowie umliegende Ortschaften und Städte des Kreises Groß-Gerau und der Rhein-Main-Region: Rüsselsheim am Main, Kelsterbach, Mörfelden-Walldorf, Bischofsheim, Ginsheim-Gustavsburg, Nauheim, Groß-Gerau, Dornheim, Berkach, Wallerstädten, Trebur, Astheim, Kornsand, Geinsheim, Goddelau, Wolfskehlen, Erfelden sowie Städte und Gemeinden im angrenzenden Main-Taunus-Kreis wie Hattersheim am Main, Hochheim am Main, Flörsheim am Main und Kriftel. Auch Objekte in Frankfurt am Main-Schwanheim, Zeilsheim, Sindlingen und Sachsenhausen werden von uns bewertet. Bei Bedarf erweitern wir unser Tätigkeitsgebiet auf das gesamte Rhein-Main-Gebiet.
Die hier dargestellten Informationen dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Beratung. Immobilienbewertungen unterliegen komplexen rechtlichen Bestimmungen, die eine fachkundige Einzelfallprüfung erfordern.