Kann ich die Zertifizierung eines Sachverständigen auch selbst online überprüfen, ohne ihn direkt zu fragen?
Ja, viele Zertifizierungsstellen führen ein öffentlich zugängliches Verzeichnis, in dem Sie den Namen des Sachverständigen direkt eingeben können. Zusätzlich lässt sich die Zertifizierungsstelle selbst über die Webseite der Deutschen Akkreditierungsstelle abgleichen. Diese Selbstprüfung dauert meist nur wenige Minuten und schützt Sie vor einer späteren Ablehnung durch das Finanzamt.
Was passiert, wenn ich bereits ein Gutachten eines nicht ausreichend zertifizierten Sachverständigen bezahlt habe?
Wurde das Gutachten bereits erstellt und vom Finanzamt abgelehnt, bleibt Ihnen häufig nur die Beauftragung eines neuen Gutachtens bei einem korrekt zertifizierten Sachverständigen. Ob Sie die ursprünglichen Kosten vom ersten Anbieter zurückfordern können, hängt vom Einzelfall und den vertraglichen Vereinbarungen ab. Eine vorherige Prüfung der Zertifizierung erspart diesen doppelten Aufwand von vornherein.
Reicht eine Zertifizierung von TÜV oder Dekra grundsätzlich für die Anerkennung beim Finanzamt aus?
Nicht automatisch. Entscheidend ist nicht der Name der ausstellenden Organisation, sondern ob genau diese Zertifizierungsstelle für den Bereich Immobilienbewertung nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditiert ist. Prüfen Sie daher immer den konkreten Eintrag bei der Deutschen Akkreditierungsstelle, statt sich allein auf einen bekannten Markennamen zu verlassen.
Wie oft muss eine Zertifizierung erneuert werden, damit sie weiterhin anerkannt bleibt?
Anerkannte Zertifizierungen sind in der Regel zeitlich befristet und erfordern nach einigen Jahren eine Rezertifizierung durch die akkreditierte Stelle. Dabei wird erneut geprüft, ob der Sachverständige seine fachlichen Kenntnisse aktuell hält und die Qualitätsanforderungen weiterhin erfüllt. Ein aktueller Zertifizierungsnachweis sollte daher stets ein bestimmtes Ausstellungsdatum tragen.
Kann ein Gericht ein Gutachten trotz unzureichender Zertifizierung dennoch berücksichtigen?
Ein Gericht entscheidet grundsätzlich eigenständig über die Verwertbarkeit eines vorgelegten Gutachtens und ist nicht zwingend an die steuerrechtlichen Anforderungen des § 198 BewG gebunden. In der Praxis wird jedoch auch hier die fachliche Qualität und Nachvollziehbarkeit des Gutachtens genau geprüft. Eine anerkannte Zertifizierung erhöht in jedem Fall die Glaubwürdigkeit gegenüber dem Gericht.
Gilt eine im Ausland erworbene Zertifizierung auch in Deutschland als anerkannt?
Das hängt davon ab, ob die ausländische Zertifizierungsstelle für den deutschen Rechtsraum entsprechend akkreditiert ist oder eine gegenseitige Anerkennung besteht. Ohne einen solchen Nachweis besteht ein erhebliches Risiko, dass deutsche Finanzämter das Gutachten nicht als ausreichend ansehen. Im Zweifel empfiehlt sich eine zusätzliche Zertifizierung durch eine in Deutschland akkreditierte Stelle.
Welche Rolle spielt die Berufserfahrung neben der reinen Zertifizierung?
Eine anerkannte Zertifizierung setzt bereits mehrjährige, nachgewiesene Berufserfahrung in der Immobilienbewertung voraus, bevor die eigentliche Prüfung überhaupt stattfindet. Diese Kombination aus Praxiserfahrung und geprüftem Fachwissen unterscheidet seriöse Sachverständige von Anbietern, die lediglich ein kurzes Seminar absolviert haben. Fragen Sie daher zusätzlich zur Zertifizierung auch aktiv nach der Berufserfahrung des Sachverständigen.
Kann ich als Rechtsanwalt für einen Mandanten die Zertifizierung eines gegnerischen Gutachters anfechten?
Ja, stellt sich heraus, dass die Zertifizierungsstelle des gegnerischen Gutachters nicht akkreditiert ist, lässt sich dies als fachliches Argument gegen die Verwertbarkeit des Gutachtens anführen. Eine sorgfältige Recherche im Zertifizierungsverzeichnis sowie bei der Deutschen Akkreditierungsstelle liefert hierfür die notwendigen Nachweise. Diese Prüfung gehört bei strittigen Verfahren mit gegnerischen Gutachten zur üblichen Sorgfaltspflicht.
Was unterscheidet eine öffentliche Bestellung von einer Zertifizierung in Bezug auf die Anerkennungssicherheit?
Beide Wege werden gesetzlich grundsätzlich gleichgestellt, sofern die jeweiligen formalen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei der öffentlichen Bestellung übernimmt die bestellende Kammer oder das Gericht die Qualitätsprüfung, bei der Zertifizierung die akkreditierte Zertifizierungsstelle. Entscheidend ist in beiden Fällen, dass die zuständige Institution ihrerseits ordnungsgemäß anerkannt beziehungsweise akkreditiert ist.
Ist es normal, dass ein seriöser Sachverständiger seine Zertifizierungsunterlagen ungefragt offenlegt?
Ja, ein seriöser Immobiliengutachter stellt Zertifizierungsnachweis und Akkreditierung in der Regel bereitwillig zur Verfügung, ohne dass Sie mehrfach nachfragen müssen. Zögerliches oder ausweichendes Verhalten bei dieser einfachen Nachfrage sollte Sie eher misstrauisch stimmen. Transparenz an dieser Stelle ist ein guter erster Indikator für die tatsächliche fachliche Qualität eines Anbieters.