Bei vermieteten Immobilien können die Eigentümer die Grundsteuer als Betriebskosten auf die Mieter umlegen, daher ist es durchaus möglich, die jährlich anfallende Grundsteuer abzusetzen. Grundsätzlich ist Grundsteuer absetzen bei Immobilien, welche vermietet sind, immer möglich. Bei Eigennutzung ist die Grundsteuer leider nicht steuerlich absetzbar.